Basel-Stadt: Einkommenssteuern sinken weiter – Bedingungen erfüllt

Der Einkommenssteuersatz der ersten Tarifstufe für natürliche Personen beträgt ab 2014 in Basel-Stadt noch 22,25 Prozent. Die Bedingungen für die dritte und letzte Runde der 2010 beschlossenen Steuersenkung seien erfüllt, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Der Einkommenssteuersatz der ersten Tarifstufe für natürliche Personen beträgt ab 2014 in Basel-Stadt noch 22,25 Prozent. Die Bedingungen für die dritte und letzte Runde der 2010 beschlossenen Steuersenkung seien erfüllt, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Die Senkung ist Teil eines Paketes, das der Grosse Rat im November 2010 für Firmen-, Einkommens- und Vermögenssteuern geschnürt hatte. Unter dem Strich kostet das Senkungspaket den Kanton nach damaligen Angaben 104 Millionen Franken Mindereinnahmen im Jahr. Hintergrund waren weiter gehende bürgerliche Steuersenkungs-Initiativen.

Die Senkung der Einkommenssteuern war in Etappen geplant und an Bedingungen geknüpft worden. So muss die Konjunktur gut genug und darf die Verschuldung nicht zu gross sein. Die Regierung hätte damals nur die Firmen-Gewinnsteuern senken wollen; das Parlament wollte aber auch die Einwohnerschaft mit profitieren lassen.

Die erste Senkungs-Etappe war 2012 erfolgt: von 23,5 auf 23 Prozent in der Tarifstufe bis 200’000 Franken Einkommen für Einzelpersonen, respektive 400’000 Franken für Ehepaare. 2013 folgte eine zweite Senkung auf 22,5 Prozent. Nun steht plangemäss die letzte Runde an.

Nächster Artikel