Veranstalter von Anlässen auf öffentlichem Grund und Boden müssen in Basel künftig weniger tief in die Tasche greifen: Mit einer neuen Kosten- und Gebührenerlassregelung will die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit Basels als Veranstaltungsort stärken.
Veranstalter, die der Kanton Basel-Stadt mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds unterstützt, müssen künftig dem Kanton gar nichts mehr bezahlen. Mit diesem vollständigen Kosten- und Gebührenerlass soll verhindert werden, dass eine staatliche Stelle Beiträge spricht, die teilweise über Gebühren wieder an den Staat gehen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.
Veranstalter, die keine öffentlichen Fördergelder erhalten, können einen Kosten- und Gebührenerlass beantragen. Um ihnen die Budgetierung zu erleichtern, gelten neu drei Erlasssätze. Einen Rabatt gibt es jedoch nur bei der Verwendung von Mehrweggeschirr. Das Bau- und Verkehrsdepartement hält diese Auflage aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren für zumutbar.
Die neue Regelung tritt auf 1.Januar 2013 in Kraft. Entlastet werden sollen grosse standortrelevante Grossanlässe ebenso wie soziale, kulturelle, sportliche und gemeinnützige Aktivitäten.