Im Kanton Basel-Stadt sollen noch in diesem Jahr erste elektronische Patientendossiers angelegt werden. Die Regierung hat für einen so genannten eHealth-Modellversuch die rechtlichen Grundlagen geschaffen.
Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers (ePD) sei freiwillig, teilte der Regierung am Dienstag mit: Patientinnen und Patienten sollen selber entscheiden können, ob bei einer Behandlung Dokumente und Daten in ihrem ePD abgelegt werden. Der Entscheid darüber, welche Leistungserbringer welche Zugriffsrechte haben, obliegt ebenfalls den Patienten.
Nach Inkrafttreten der Verordnung über den Modellversuch per 1. Juni rechnet die Regierung bis Ende Jahr mit ersten elektronischen Dossiers. Diese sind sowohl für die Behandelnden wie auch für die Patienten kostenlos, wie es in der Mitteilung heisst.
Augenmerk auf Datenschutz
Erarbeitet wird die eHealth-Basis-Infrastruktur vom Gesundheitsdepartement gemeinsam mit dem Universitätsspital. Dabei werde dem Datenschutz grosse Bedeutung beigemessen, heisst es.
Der Modellversuch soll aufzeigen, in welchem Ausmass ein ePD Qualität, Effizienz und Sicherheit im Gesundheitswesen fördern kann. Gleichzeitig soll ein solches System die Informationen der Patienten über ihre eigene Krankheitsgeschichte verbessern.
Der Kanton Basel-Stadt ist jedoch schon vor dem Start des Modellversuchs vom Potential von eHealth überzeugt, wie es in der Mitteilung heisst. Auf Bundesebene ist indes erst 2017 mit der Inkraftsetzung des ePD-Bundesgesetzes zu rechnen. Innerhalb von drei Jahren müssen dann Spitäler und innert fünf Jahren die übrigen stationären Leistungserbringer an einem solchen System teilnehmen.
Wie andere Kantone will auch Basel-Stadt noch in diesem Jahr für eHealth einen Trägerverein gründen. Neben Leistungserbringern sollen diesem weitere Akteure des Gesundheitswesens angehören. Das System, das in Basel im Modellversuch erprobt wird, soll dereinst auch andern Kantonen offenstehen.