Elektroautos sollen künftig in Basel-Stadt weniger Steuern bezahlen. Der Grosse Rat hat dazu am Mittwoch die Motorfahrzeugsteuern revidiert: Neu werden sie primär nach dem CO2-Ausstoss bemessen und sekundär nach dem Leergewicht – für den Kanton kostenneutral.
Seit 2013 werden Autos in Basel-Stadt nach Hubraum und Abgastechnik besteuert, mit einem Bonus/Malus-System nach dem Emissionscode. Der Grosse Rat hatte diese durch eine SP-Motion ausgelöste Regelung 2011 im Sinne einer ökologischen Motorfahrzeugsteuer beschlossen.
Doch inzwischen breiten sich Hybridautos und E-Mobile aus, und diese fahren wegen der Hubraumumrechnung und der Definition der Euro-Abgaslabels in teuren Kategorien. Dies moniert wiederum eine neue SP-Motion als unbefriedigend.
Auch die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) verweist auf die Förderwürdigkeit von mit grünem Strom betriebenen E-Mobilen, die leiser und so stadtverträglicher seien. Lieferwagen und Motorräder bleiben übrigens vorerst ausgeklammert.
Retuschen auf SP-Antrag
Die Regierung hatte zur Steuerberechnung eine Gewichtung von 50 zu 50 vorgeschlagen, doch die WAK bevorzugte ein Verhältnis von 60 zu 40 zugunsten des CO2-Ausstosses. Dies war im Plenum unbestritten. Obwohl Batterien schwer sind, wird so ein E-Mobil am Rheinknie künftig billiger, weil am Fahrzeug keine Abgase ausgestossen werden.
In der Debatte wurde die Revision reihum gelobt; der neue Ansatz sei ökologischer und einfacher als der bisherige, hiess es von links wie von rechts. Zu reden gab indes, auf welchem Stichdatum die Kostenneutralität basieren soll; ein SP-Antrag für eine leicht höhere Basis wurde mit 47 gegen 44 Stimmen gutgeheissen.
Die SP beantragte zudem einen zusätzlichen Rabatt für reine E-Mobile: Solche sollten nur die halbe Steuer zahlen, solange deren Anteil am Fahrzeugbestand im Kanton unter fünf Prozent liegt, dies auf maximal zehn Jahre befristet. Elektroautos sollen für Normalbürger erschwinglich werden, warb die Partei.
10 Jahre Sonderrabatt
Selbst beim grünen Bündnis wurde dazu Skepsis geäussert, da ja auch E-Mobile Platz bräuchten wie normale Autos. Bürgerliche wollten nicht Halter von Luxusfahrzeugen unterstützen, die am meisten profitieren würden. Und der Effekt sei bei Steuerbetrag viel zu klein für eine Wirkung auf Kaufentscheide.
Dennoch kam auch dieser Rabatt-Antrag mit 47 gegen 43 Stimmen durch, was nach den Voten überraschte. Da die Abstimmungsreihenfolge dem WAK-Bericht statt dem Antragstext folgte, entstand kurz Verwirrung im Saal.
Ein Rückkommensantrag vom Grünen Bündnis erhielt zwar 46 Ja- und 35-Nein-Stimmen, verpasste damit aber das für eine Wiederholung der Abstimmung nötige Zweidrittelsmehr. Am Ende wurde die Revision mit 63 gegen 26 Stimmen gutgeheissen. Bleibt ein Referendum aus, tritt die Revision per Jahresbeginn 2018 in Kraft.