Die Basler Regierung will pro Jahr drei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe gesetzlich verankern. Zwei davon sind für den Dezember reserviert, der dritte soll während Herbstmesse stattfinden.
Die entsprechende Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnungen (RLG) beantragt die Regierung dem Grossen Rat, wie sie am Dienstag mitteilte. Auf einen vierten Sonntagsverkauf, der an sich aufgrund des eidgenössischen Arbeitsgesetzes möglich wäre, will die Exekutive verzichten.
Die Verankerung von drei bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen im RLG versteht die Regierung als Kompromiss. Ergeben habe sich dieser aus den Ergebnissen einer Umfrage in der zweijährigen Pilotphase. Darin zeigte sich, dass die Sonntagsverkäufe im Advent unbestritten sind, die Zusatzverkäufe mehrheitlich abgelehnt werden. Dies gilt namentlich für den Sonntagsverkauf während der «Baselworld».
Stimmt der Grosse Rat der Gesetzesänderung zu, werden die Daten der drei Sonntagsverkäufe künftig vom Amt für Wirtschaft und Arbeit nach Anhörung der Sozialpartner festgelegt. Die Läden können ihre Kundschaft an den drei Sonntagen jeweils von 13 bis 18 Uhr bedienen.
Sonntagsarbeit für Personal freiwillig
Wie bisher, müssen Verkaufsangestellte an Sonntagen nur arbeiten, wenn sie damit einverstanden sind. Sie erhalten zudem einen Zuschlag.
Eine weitere Änderung des RLG betrifft den Bettag: Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, diesen von der Kategorie der „hohen“ in jene der „übrigen Festtage“ herabzustufen. So könne der Spielraum für Veranstaltungen erweitert werden, die wie der „SlowUp“ jeweils am Bettag stattfinden. Diesen nehme die Bevölkerung heute nicht mehr als hohen Feiertag wahr, argumentiert die Regierung.