Basel-Stadt stimmt am 28. Februar über Neue Bodeninitiative ab

Am 28. Februar 2016 entscheiden die baselstädtischen Stimmberechtigten neben vier eidgenössischen Vorlagen auch über drei kantonale: eine Verfassungsänderung zum parlamentarischen Instrumentarium, die Neue Bodeninitiative und die Pflichtfach-Wahl-Initiative.

Am 28. Februar 2016 entscheiden die baselstädtischen Stimmberechtigten neben vier eidgenössischen Vorlagen auch über drei kantonale: eine Verfassungsänderung zum parlamentarischen Instrumentarium, die Neue Bodeninitiative und die Pflichtfach-Wahl-Initiative.

Die «Neue Bodeninitiative (Boden behalten und Basel gestalten!)» will den Kanton auf sorgfältigen Umgang mit Boden und Immobilien verpflichten. Der Grosse Rat hatte Ende 2013 die erste Version der Bodeninitiative samt dem Gegenvorschlag knapp abgelehnt. Die Initianten zogen ihr Begehren darauf zurück und überarbeiteten es. Die zweite Initiative entspricht dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag zum ersten Volksbegehren.

Mit dem Grossratsbeschluss vom 9. September 2015 zur Parlaments-Geschäftsordnung werden unter anderem die Kompetenzen bei Motionen erweitert und dazu die Kantonsverfassung geändert. Bei letzterem ist eine Volksabstimmung obligatorisch.

Die Initiative «für eine freie Wahl aller Wahlpflichtfächer in der Sekundarschule» will eine Abwertung von Kunstfächern im Zuge der Schulreform Harmos verhindern.

Nächster Artikel