Die Regierung des Kantons Basel-Stadt will, dass die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative „eindeutig im Sinne des Volksentscheids“ erfolgt. Diese „klare Erwartung“ hält sie in der Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf für den neuen Verfassungsartikel fest.
Auch in der Übergangszeit bis zur Vorlage der gesetzlichen Regelung dürfe „keine Verwässerung des Volkswillens“ stattfinden, hielt die Regierung am Dienstag fest. Volk und Stände hatten die Zweitwohnungsinitiative am 11. März knapp angenommen. Im Kanton Basel-Stadt betrug der Anteil der Ja-Stimmen 62 Prozent.