In Basel-Stadt sind Ausländern Arbeitsbewilligungen erteilt worden, die geltendem Recht nicht entsprechen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. In der betreffenden Abteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) wurde eine Person vorübergehend festgenommen.
Das AWA hatte unkorrekte Grenzgängerbewilligungen an Personen aus Drittstaaten sowie aus den neuen EU-Ländern Bulgarien und Rumänien erteilt, wie das kantonale Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt am Dienstag mitteilte. Zudem wurden unkorrekte Kurz- und Daueraufenthaltsbewilligungen an Personen aus Bulgarien und Rumänien erteilt.
Wie viele Bewilligungen insgesamt nicht korrekt erteilt wurden, sei noch unklar, sagte ein AWA-Sprecher. Diese gälten nach dem Prinzip von Treu und Glauben weiter, da der Fehler ja beim Amt passiert sei.
Bei den betreffenden Bewilligungen war nicht geprüft worden, ob die Anforderungen des Ausländergesetzes erfüllt sind. Ab sofort wird nun laut Communiqué bei Erstgesuchen geprüft, ob geeignete Schweizer oder Europäer zu finden sind, ob Rekrutierungsbemühungen vorliegen, ob es sich um qualifizierte Arbeit handelt und ob übliche Löhne bezahlt werden.
Kein Hinweis auf Vorteilsnahme
Von der unzulässigen Praxis profitiert hatten gemäss der Mitteilung vor allem Firmen in den Branchen Gastgewerbe, Reinigung, Handwerk und Verkauf. Das AWA habe zur Abklärung eines möglichen Verdachts auf Amtsmissbrauch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Laut dem AWA-Sprecher ist offen, ob tatsächlich ein Delikt vorliegt.
Beim AWA habe man keine Anhaltspunkte für eine Vorteilsnahme als Gegenleistung für die Bewilligungen, sagte der Sprecher weiter. Die betreffende Abteilung für Arbeitsbewilligungen umfasse einen Leiter und fünf weitere Personen. Die Abklärungen dürften noch einige Wochen andauern, wie bei der Staatsanwaltschaft zu erfahren war.