Die Baselbieter Regierung muss prüfen, ob Lehrpersonen an Sekundarschulen künftig selber entscheiden können sollen, welche Lehrmittel sie im Unterricht einsetzen. Der Landrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss als Postulat überwiesen.
Derzeit beschliesst der Bildungsrat die obligatorischen Lehrmittel der Volksschulen. Dies führe dazu, dass Schulen die Lehrmittel einkaufen und Lehrpersonen damit arbeiten müssen, selbst wenn die Lehrmittel für eine Klasse ungeeignet sind, begründete eine SVP-Landrätin ihren Vorstoss. Sie fordert für Lehrpersonen von Sekundarschulen den gleichen Spielraum wie Gymnasiallehrer hätten.
Gegen eine Überweisung sprachen sich die SP und die CVP/BDP-Fraktion aus. Diese störten sich unter anderem daran, dass gemäss Vorstoss der Schulrat Lehrmittel vorschlagen kann. Dieser habe nicht die nötige Kompetenz.
Bildungsdirektorin Monica Gschwind war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Sie begrüsse die Überprüfung, wie Lehrmittel in Zukunft vorgeschlagen werden sollen, und wünsche eine breite Diskussion. Den umgewandelten Vorstoss hat der Landrat schliesslich mit 45 Ja- gegen 32 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen der Regierung überwiesen.
Wiedemann-Motion abgelehnt
Abgelehnt hat das Parlament hingegen die Überweisung einer anderen Motion, die niveaugetrennten Unterricht auch in den sieben Wahlfächern wie MINT (Mathematik-Informatik-Natur-Technik), Latein, Italienisch, Musik, Bildnerisches Gestalten forderte. Der vom Grünen-Unabhängigen Landrat Jürg Wiedemann – noch als Mitglied der Grünen – eingebrachte Vorstoss wollte eine Änderung des Bildungsgesetzes bewirken.
Zwar befürwortete eine Mehrheit der Landräte den niveaugetrennten Unterricht, doch eine Motion und eine Verankerung im Gesetz hielt sie nicht für das richtige Mittel. Bildungsdirektorin Monica Gschwind betonte, dass sie ebenfalls für niveaugetrennten Unterricht sei, und beantragte eine Überweisung als Postulat. Diese Chance liess der Motionär jedoch verstreichen.
Der Landrat stellte sich mit 21 Ja gegen 52 Nein bei 6 Enthaltungen gegen die Überweisung der Motion. Die Baselbieter Regierung muss sich dennoch mit der entsprechenden Forderung auseinandersetzen: bei der Behandlung einer Volksinitiative mit derselben Stossrichtung, die im Juli mit 2539 gültigen Unterschriften eingereicht worden war.