Das Baselbieter Bürgerrechtsgesetz soll revidiert werden. Teils verschärfen will die Regierung dabei die Anforderungen bei Sozialhilfeempfängern sowie betreffend die Unterstützung der Integration Familienangehöriger. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September.
Sozialhilfeempfänger sollen nicht generell von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden, wie dies ein Vorstoss im Landrat verlangt hatte: Dies wäre unverhältnismässig und hätte in einer gerichtlichen Überprüfung wohl auch kaum Bestand, hiess es an einer Medienkonferenz der Sicherheitsdirektion am Mittwoch.
Erfasst werden sollen vielmehr die „schwarzen Schafe“, sagte Sicherheitsdirektor Isaac Reber. Der Revisionsentwurf sieht daher vor, dass Sozialhilfeempfänger nicht eingebürgert werden, wenn gegen sie Sanktionen wie die Herabsetzung oder Einstellung der Unterstützung bestehen oder wenn sie mit der Sozialhilfebehörde nicht kooperieren.
Voraussetzung einer Einbürgerung soll im weiteren die Unterstützung Angehöriger bei der Integration durch den Gesuchsteller sein. Bei gemeinsamen Gesuchen von Ehepaaren hatte die Sicherheitsdirektion dies bereits so gehandhabt. Nun soll die Regel auch bei Gesuchen Einzelner gelten und auf Kinder des Gesuchstellers ausgeweitet werden.
Im übrigen nimmt der Vernehmlassungsentwurf Einbürgerungskriterien ins Gesetz auf, die von den Behörden in den letzten vier Jahren schon angewendet worden sind. Dabei geht es etwa um genügend Deutschkenntnisse, die Integration oder das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform und Rechtsordnung der Schweiz.