Baselbieter Finanzausgleich nach Revision erneut modifiziert

Der Baselbieter Landrat hat den erst 2010 letztmals neu geregelten Finanzausgleich erneut revidiert. Er reagierte damit auf Kritik der nach 2010 unerwartet stark belasteten Gebergemeinden. Hängig ist indes noch eine weitergehende Initiative der Gebergemeinden. Der Rat stimmte der Teilrevision am Donnerstag in zweiter Lesung einstimmig zu. Er setzte damit für die Mittelabschöpfung bei den Gebergemeinden […]

Der Baselbieter Landrat hat den erst 2010 letztmals neu geregelten Finanzausgleich erneut revidiert. Er reagierte damit auf Kritik der nach 2010 unerwartet stark belasteten Gebergemeinden. Hängig ist indes noch eine weitergehende Initiative der Gebergemeinden.

Der Rat stimmte der Teilrevision am Donnerstag in zweiter Lesung einstimmig zu. Er setzte damit für die Mittelabschöpfung bei den Gebergemeinden eine Obergrenze von 17 Prozent.

In der ersten Lesung vom 3. November hatte ein Antrag den Satz weiter auf 16 Prozent senken wollen, war aber verworfen worden; am Donnerstag kam dies nun nicht mehr zur Sprache.

Dafür beantragte ein Landrat aus einer grossen Gemeinde die Streichung der vom Gesetz ebenfalls vorgesehenen Zusatzbeiträge für finanzschwache Gemeinden. Dies ist – neben der Obergrenze für den Abschöpfungssatz – auch die zweite Forderung der im April eingereichten Gemeindeinitiative.

Der Rat folgte am Donnerstag indes der Regierung und lehnte den Antrag mit 56 zu 26 Stimmen ab. Die Regierung hatte früher angekündigt, sie wolle die Zusatzbeiträge erst bei einer erneuten Gesamtschau des Finanzausgleichs im Jahr 2014 überprüfen.

Zum Streit über den Finanzausgleich gekommen war es, als nach der letzten Revision die finanzstarken Gemeinden im ersten Jahr unerwartet hohe 19,9 Prozent ihrer Steuerkraft abliefern mussten. Sieben Gemeinden reichten darauf die Initiative für eine erneute Revision ein. Die Regierung legte darauf die jetzt angenommene Vorlage vor.

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