Baselbieter Finanzdirektion gegen BLPK-Gemeindeinitiative

Die Baselbieter Finanzdirektion ist gegen die Gemeindeinitiative betreffend die Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK). Aus Sicht von Finanzdirektor Adrian Ballmer hätten die Vorschläge der 16 Gemeinden massive Ungleichbehandlungen zur Folge.

Die Baselbieter Finanzdirektion ist gegen die Gemeindeinitiative betreffend die Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK). Aus Sicht von Finanzdirektor Adrian Ballmer hätten die Vorschläge der 16 Gemeinden massive Ungleichbehandlungen zur Folge.

Die von den Gemeinden am 31. Januar lancierte Initiative fordert bei der BLPK-Reform die Finanzierung aller Arbeitgeberkosten durch den Kanton. Demgegenüber hält Ballmer fest, dass alle Arbeitgeber ihre Vorsorgekosten grundsätzlich selber zu tragen hätten, wie aus Unterlagen der Finanzdirektion vom Freitag hervorgeht.

Die Vorsorgepflicht liege beim Arbeitgeber. Es gebe aber überhaupt keine stichhaltige Begründung, warum der kantonale Steuerzahlende die Vorsorgepflicht aller angeschlossenen Arbeitgeber tragen soll. Darunter sind neben den Gemeinden auch Kirchen, weitere Institutionen, Verbände oder Dienstleistungsunternehmen.

Einmal geschlossene Verträge seien einzuhalten, betont Ballmer. Alle angeschlossenen Arbeitgeber hätten sich mit den Anschlussverträgen verpflichtet, für die Ausfinanzierung einer Deckungslücke geradezustehen. Weiter seien die Vorsorgekosten je Arbeitgeber unterschiedlich, und die Kostenübernahme durch den Kanton würde die Angeschlossenen ganz unterschiedlich bevorteilen.

Prüfenswert wäre laut Ballmer allenfalls Hilfe des Kantons bei der Kapitalbeschaffung. Die Finanzdirektion sei bereit, mit Gemeinden, die dies wünschten, über ein „Poolen“ der Finanzbeschaffung zu reden.

Die Gemeinden hatten namentlich damit argumentiert, dass eine einheitliche Finanzierung durch den Kanton den Aufwand reduzieren und ein Auseinanderdividieren finanzstarker und -schwacher Gemeinden vermeiden würde. Ob nur beim Kanton oder auch bei der Gemeinde: Die Kosten müsse ohnehin der gleiche Steuerzahlende tragen. Die Initiative soll bis spätestens 1. April eingereicht werden.

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