Baselbieter Gemeindeverband befürwortet Gemeindestrukturgesetz

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) begrüsst den Entwurf für ein neues Gemeindestrukturgesetz des Kantons. Damit werde der Rechtsrahmen für jene sechs Regionen geschaffen, welche die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten vor rund einem Jahr entworfen hätten.

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) begrüsst den Entwurf für ein neues Gemeindestrukturgesetz des Kantons. Damit werde der Rechtsrahmen für jene sechs Regionen geschaffen, welche die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten vor rund einem Jahr entworfen hätten.

Die Vorlage der Regierung beschränke sich weitgehend auf neue Strukturen für die Zusammenarbeit der Gemeinden, lasse aber offen, worin diese Zusammenarbeit bestehe, hält der VBLG in einer Mitteilung vom Dienstag fest. Dies sei eine grosse Chance, berge aber auch «nicht unerhebliches Verunsicherungspotential».

Der VBLG will daher diese Frage selbst angehen und an der kommenden Tagsatzung der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten im November über die Inhalte der Kooperation diskutieren. Danach will er dazu sowie zur Aufgaben-Neuverteilung zwischen Kanton und Gemeinden einen Nachtrag zur jetzt eingereichten Vernehmlassung vorlegen.

Im Vorschlag der Regierung vermisst der VBLG im übrigen die Möglichkeit zur Bildung von Subregionen; gerade in grossen Regionen mit vielen Gemeinden würden solche unausweichlich sein. Weiter erwartet der VBLG, dass der Kanton die zu schaffenden Regionalkonferenzen unterstützt; das sei auch in anderen Kantonen üblich.

Die Regierung hatte den Entwurf für ein Gemeindestrukturgesetz am 12. September in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sieht vor, dass die Gemeinden künftig in sechs Regionalkonferenzen statt in den bisherigen fünf Bezirken zusammengefasst werden. Dabei sollen sie mehr untereinander kooperieren und bei der Aufgabenzuteilung Vorrang erhalten.

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