Mit der Reform der unterfinanzierten Baselbieter Pensionskasse (BLPK) ist der Gemeindeverband grundsätzlich einverstanden. Er stellt jedoch im Detail diverse Forderungen und verlangt von der BLPK rasch Informationen, damit Gemeinden Alternativen prüfen könnten.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) bewertet die PK-Reform in einem Communiqué zur Vernehmlassung vom Donnerstag als „unerfreulich, aber grundsätzlich unvermeidlich“. Insbesondere begrüsst er den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sowie die Vollkapitalisierung.
Gut sei im Gesetzesentwurf auch, dass je nach Anlageentwicklung nach dem Äufnen einer Schwankungsreserve die frühzeitige Amortisation der BLPK-Forderung möglich sei. Indes sei die auf zehn Jahre vorgeschlagene Mindestdauer für die im Prinzip über 40 Jahre geplante Amortisation der Deckungslücke weiter zu verkürzen.
Der Verband stellt weiter die vorgesehene Garantiegewährung der Einwohnergemeinden für Dritte in Frage: Stattdessen solle doch der Kanton diese übernehmen im Sinne einer „bescheidenen Kompensation“ für die Aufhebung der Staatsgarantie. Wünschbar sei überdies ein Leitfaden des Kantons für die Gemeinden für die Reform-Umsetzung.
Bis spätenstens Ende 2012 verlangt der VBLG zudem präzise Entscheidungsgrundlagen von der BLPK, namentlich aktuelle Detailzahlen zu allen Gemeindeangestellten inklusive Lehrkräfte. Der Verband reklamiert zudem verschiedene textliche Fehler und Widersprüche etwa zwischen Gesetz und Dekret in der Vorlage.
Über die 2,3-Milliarden-Reform soll das Volk im März 2013 befinden. Eine knappe Milliarde soll der Kanton tragen, die angeschlossenen Institutionen den Rest. Eine Amortisation über 40 Jahre kostet dem Kanton Jahrestranchen von 43 Mio. Franken. Der Deckungsgrad lag 2011 noch bei 76,8 Prozent, die Lücke bei 1,628 Mrd. Franken.