Die Baselbieter Gerichte wollen mit einer Reorganisation zwei Millionen Franken sparen. Effizientere Strukturen und Abläufe sollen dies ermöglichen; sie erfordern Anpassungen von Gesetzen und Verfassung. Die Gerichte geben die Entwürfe nun in die Vernehmlassung.
Die Geschäftsleitung der Gerichte hat die Vernehmlassungsvorlage am Montag verabschiedet, wie die Gerichte am Dienstag mitteilten. Auch ein Ziel sei, Unklarheiten des geltenden Rechts zu beheben. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Februar; das Inkrafttreten ist auf die nächste Amtsperiode per April 2018 vorgesehen.
Vorgeschlagen wird unter anderem eine möglichst breite Erhöhung der Spruchkompetenz, «soweit rechtsstaatlich vertretbar». Insbesondere sieht der Entwurf neu für das Verwaltungsgericht die Dreierbesetzung statt der Fünferkammer als Regel vor. Bei wichtigen Fällen soll weiter die Fünferkammer tagen, hiess es.
Zudem sollen nur noch ein bis zwei statt zwei bis drei Friedensrichter pro Kreis amten. Die Friedensrichterkreise an sich sollen unangetastet bleiben.
Mehr Kompetenzen für Landrat
Bleiben soll die Führungsstruktur mit Geschäftsleitung und Gerichtskonferenz. Jedoch soll die gerichtsinterne Besetzung der Geschäftsleitung den Landrat nicht mehr bei der Wahl von Präsidium und Vizepräsidium des Kantonsgerichts einschränken. Zudem soll künftig der Landrat statt des Volkes die Zivilkreisgerichte wählen.
Zu schlankeren Stabsstrukturen beitragen soll die neue Stelle eines Gerichtssekretärs oder -sekretärin. In dieser sollen bisherige Aufgaben von Gerichtsverwalter und Erster Gerichtsschreiberin zusammengelegt werden.
Die vorgeschlagene Reform der Baselbieter Gerichte soll eine Reduktion der nebenamtlichen Richterstellen ermöglichen. Die verschiedenen Organisations- und Verfahrens-Anpassungen sollen gemäss der Mitteilung Einsparungen von 450’000 Franken im Jahr erlauben.
In eigener Kompetenz wollen die Gerichte überdies unter anderem beim Personal sparen, mit Gebühren mehr einnehmen und mittels Zirkularentscheiden Aufwand reduzieren. Insgesamt wird der Beitrag der Gerichte ans Sparpaket des Kantons so auf zwei Millionen Franken jährlich beziffert.