Baselbieter Kantonsgericht weist Beschwerde aus Laufental ab

Das Kantonsgericht Baselland hat eine Beschwerde aus dem Laufental gegen den Wegfall des Bezirksgerichts Laufen bei der Neuorganisation der Baselbieter Zivilgerichte abgewiesen. Dieser verstosse weder gegen den Laufental-Vertrag noch gegen die Verfassung, befand das Gericht am Mittwoch.

Das Kantonsgericht Baselland hat eine Beschwerde aus dem Laufental gegen den Wegfall des Bezirksgerichts Laufen bei der Neuorganisation der Baselbieter Zivilgerichte abgewiesen. Dieser verstosse weder gegen den Laufental-Vertrag noch gegen die Verfassung, befand das Gericht am Mittwoch.

Der Entscheid des Gerichts fiel einstimmig. Beschwerde eingereicht hatten zwei Laufentaler. Mit dem vom Volk am 17. Juni 2012 gutgeheissenen Zusammenzug der fünf Bezirksgerichte zu noch zwei Zivilgerichten im Kanton ist auch das Bezirksgericht Laufen aufgehoben worden.

Nicht eingetreten ist das Kantonsgericht auf eine gleichgerichtete Beschwerde der Vereinigung Berntreuer Laufentaler (VBL). Ihr fehle es an der Beschwerdeberechtigung, hielt das Gericht fest.

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