Baselbieter Landrat behält SKOS-Ansatz in abgeschwächter Form bei

Der Baselbieter Landrat will, dass sich die Regierung bei der Festsetzung von Sozialhilfe weiterhin an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) orientieren kann. Er hat den entsprechenden Gesetzespassus trotz eines Streichungsantrags der SVP beibehalten, aber abgeschwächt.

Der Baselbieter Landrat will, dass sich die Regierung bei der Festsetzung von Sozialhilfe weiterhin an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) orientieren kann. Er hat den entsprechenden Gesetzespassus trotz eines Streichungsantrags der SVP beibehalten, aber abgeschwächt.

Zur Debatte standen die SKOS-Ansätze am Donnerstag bei der ersten Lesung einer Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Dabei beantragte die SVP, dass die Bestimmung, wonach sich die Regierung bei der Bemessung von Sozialhilfe an den SKOS-Richtlinien orientiere, aus dem Gesetz zu streichen.

Die SKOS-Ansätze seien teils zu hoch, und der Regierung müsse mehr Spielraum gegeben werden, um den Grundbedarf von Sozialhilfeempfängern flexibler ausgestalten zu können, begründete der SVP-Sprecher den Antrag. Ausserdem könne sich die Regierung dann immer noch an der SKOS orientieren, sei aber nicht dazu verpflichtet.

SP, CVP und die Fraktion von EVP und Grünen entgegneten, dass die SKOS-Richtlinien eine Hilfe für die Regierung seien. Dies erspare ihr, «etwas Eigenes zu erfinden», sagte der EVP-Sprecher. Die FDP schliesslich schlug als dritten Weg eine «Kann»-Formulierung vor. Demnach soll sich die Regierung gemäss Gesetz an den Richtlinien orientieren können.

Dieser Vorschlag obsiegte zunächst mit 45 zu 33 Stimmen über den Streichungsantrag der SVP und danach mit 46 zu 30 Stimmen über die ursprüngliche, verpflichtender formulierte Fassung. Die zweite Lesung der Vorlage findet voraussichtlich in zwei Wochen statt. Mit der Gesetzesrevison will der Kanton neue Entwicklungen, Anliegen der Gemeinden und neueste Gerichtsentscheide im Recht berücksichtigen.

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