Der Baselbieter Landrat beharrt im Rahmen des Sparpakets auf einer Straffung der Bezirksgerichte. Er hat am Donnerstag einen Rückweisungsantrag der CVP/EVP abgelehnt.
Mit der Debatte über den Rückweisungsantrag setzte der Landrat die am 8. März begonnene Beratung des Sparpakets fort. Die CVP/EVP wurde bei ihrem Antrag von der GLP/BDP sowie drei Vereinzelten von SP und SVP unterstützt.
Die CVP/EVP und ihre Unterstützer begründeten den Antrag damit, dass über die Straffung der Zivilgerichte eine breitere Debatte nötig sei.
Gemäss Sparpaket sollen die fünf bestehenden Bezirksgerichte zu zwei Zivilgerichten zusammengelegt werden. Dies sei jedoch ein staatspolitischer Eingriff, der in einer Sparvorlage nichts zu suchen habe, argumentierten die Gegner der Sparmassnahme.
Die Befürworter sowie auch Sicherheitsdirektor Isaac Reber und Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner sagten indes, die Massnahme bringe mehr Effizienz und spare Kosten. Ausserdem sei sie in der Ratskommission, aber auch sonst schon seit Jahren breit diskutiert worden.
Die Rückweisung der entsprechenden Verfassungsänderung an die Regierung wurde in der Folge mit 62 zu 23 Stimmen abgelehnt. Jene der ebenfalls nötigen Gesetzes- und Dekretsänderungen scheiterte noch deutlicher.
Bei den Gesetzesänderungen wurde knapp das qualifizierte Vier-Fünftel-Mehr erreicht. Damit entfällt die obligatorische Volksabstimmung. Betreffend die Änderung der Kantonsverfassung hat jedoch in jedem Fall das Volk das letzte Wort.