Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag das revidierte Sozialhilfegesetz des Kantons definitiv verabschiedet. Dieses sieht vor, dass sich die Regierung bei der Festsetzung von Sozialhilfe auch künftig an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) orientieren kann.
Die Skos-Ansätze waren bereits Thema in der ersten Lesung von Ende August. Damals verwarf das Parlament zwar einen SVP-Antrag, den Verweis auf die Skos-Richtlinien aus dem Gesetz zu streichen. Es schwächte die Bestimmung aber ab: Die Regierung soll sich künftig an den Skos-Richtlinien nicht mehr orientieren müssen, aber können.
In der zweiten Lesung vom Donnerstag kam dieser Punkt nicht mehr zur Sprache. Änderungsanträge von SP und Grünen zu anderen Bestimmungen wurde zudem abgelehnt. Schliesslich hiess der Rat die Vorlage mit 61 zu 7 Stimmen gut. Da damit das Vier-Fünftel-Mehr übertroffen wurde, entfällt die bei Gesetzen sonst obligatorische Volksabstimmung.