Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag kurzfristig in zwei Lesungen eine Änderung der Kantonsverfassung verabschiedet. Er besserte damit die vor zwei Wochen beschlossene Vorlage zur neuen Steuerung der Kantonsfinanzen nach.
Nötig wurde die zusätzliche Verfassungsänderung zum Programm «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS), weil sich ein vom Landrat verabschiedeter Kompromiss mit der Verfassung rieb. Der Landrat hatte sich am 1. Juni darauf geeinigt, dass Änderungen am Einkommenssteuerfuss, die per Dekret verabschiedet werden, neu dem fakultativen Referendum unterstellt sein sollen.
Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass ebensolche Änderungen vom Landrat mit einer Zweidrittelsmehrheit verabschiedet werden müssen. Dies stiess aber auf Widerstand, weshalb die FDP den Kompromiss vorschlug.
Im Nachgang an die Sitzung zeigte sich gemäss Regierung jedoch, dass dem Kompromiss «möglicherweise die Verfassungsgrundlage fehlt»: Einerseits enthält die Kantonsverfassung eine Aufzählung, welche Beschlüsse auf Begehren von 1500 Stimmberechtigten der Volksabstimmung unterbreitet werden müssen. Andererseits hält die Verfassung fest, dass Dekrete nicht der Volksabstimmung unterliegen.
Die Regierung schlug daher vor, mit einer zusätzlichen Vorlage eine verfassungsmässige Grundlage für die beschlossene Bestimmung zu schaffen. Mit der nun vom Landrat verabschiedeten Änderung soll in der Verfassung explizit festgehalten werden, dass als Ausnahme Dekrete über den Steuerfuss sowie mögliche Änderungen derselben ebenfalls der fakultativen Volksabstimmung unterliegen.
Bedenken zum schnellen Vorgehen
Bedenken zu diesem Vorgehen äusserten in der Landratsdebatte die SP und die Fraktion von GLP/G-U. Für eine Verfassungsänderung brauche es eine fundierte Beratung, hiess es seitens SP. Es sei fahrlässig, dies mit einer «Expressvorlage» mit zwei Lesungen am selben Tag zu behandeln. Einen möglichen Fehler mit einem weiteren möglichen Fehler zu kompensieren sei fraglich, sagte ein GLP-Parlamentarier.
Befürworter der kurzfristigen Verfassungsänderung, etwa von der FDP, argumentierten, es gehe hier um eine spezifische Änderung für die StäfiS-Vorlage, nicht um eine Generalklausel. Die vorgeschlagene Anpassung der Verfassung sei zudem von der Kantonsverwaltung seriös vorbereitet worden, sagte ein SVP-Parlamentarier.
Finanzdirektor Anton Lauber sagte im Landrat, dass mit der nachgereichten Vorlage Zweifel ausgeräumt werden sollen. Das Vorgehen sei mit dem Rechtsdienst besprochen worden. Eine von der SP beantragte Rückweisung der Vorlage an die Regierung scheiterte. Unterstützt wurde der SP-Antrag nur von GLP/G-U.
Der Landrat stimmte der zusätzlichen Verfassungsänderung nach zwei Lesungen am Donnerstag schliesslich mit 52 gegen 14 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu.
Volksabstimmung im September
Mit den mit StäfiS verbundenen Verfassungsänderungen und der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes will Baselland die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Kernpunkte sind eine mehrstufige Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans, der sich über vier Jahre erstreckt. Die Regierung hat die Volksabstimmung dazu auf den 24. September angesetzt.
StäfiS beinhaltet zudem einen Gegenvorschlag zur formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» der SVP, über die gleichzeitig abgestimmt wird. Die Initiative will insbesondere, dass neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen.