Baselbieter Landrat für Änderung des Haftungsgesetzes

Durch Kantonsspital und Psychiatrie Baselland geschädigte Personen sollen künftig ihre Forderungen gleich bei der jeweiligen Institution deponieren. In erster Lesung sprachen sich alle Fraktionen des Landrats für eine Anpassung des kantonalen Haftungsgesetzes aus.

Durch Kantonsspital und Psychiatrie Baselland geschädigte Personen sollen künftig ihre Forderungen gleich bei der jeweiligen Institution deponieren. In erster Lesung sprachen sich alle Fraktionen des Landrats für eine Anpassung des kantonalen Haftungsgesetzes aus.

Die beiden Institutionen sollen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Haftung des Kantons und Gemeinden als erste Instanzen bei Beschwerden gelten. Sie sollen künftig Verfügungen erlassen, die Geschädigte beim Kantonsgericht anfechten können.

Bisher wurden Fälle der medizinischen Staatshaftung im Kanton Basel-Landschaft direkt vom Kantonsgericht als erste und einzige kantonale Instanz beurteilt. Dies widerspricht Bundesrecht, das für diese Fälle doppelte Instanzen in den Kantonen verlangt.

Mit der Änderung will die Regierung gemäss Landsratsvorlage verhindern, dass das Bundesgericht im Falle eines Weiterzugs auf einen Beschwerde nicht eintritt. Ein Entscheid fällt der Landrat indes erst in zweiter Lesung.

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