Der Baselbieter Landrat will bei der familienergänzenden Kinderbetreuung die konkrete Ausgestaltung den Gemeinden überlassen: Er hat sich am Donnerstag in erster Lesung für eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgesprochen. Kaum Anklang fanden zwei FDP-Initiativen, die die Betreuung über Betreuungsgutscheine lösen wollen.
Der Entwurf für ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) umfasst nur gerade sechs Paragraphen. Der Kanton soll für die Rahmenbedingungen samt Qualitätsvorgaben zuständig sein und sich an der Aus- und Weiterbildung betreuender Personen beteiligen. Das Übrige würden die Gemeinden selbst entscheiden.
So würden die Gemeinden mit dem Gesetz zwar verpflichtet, den Bedarf nach Betreuungsplätzen abzuklären und bei Bedarf aktiv zu werden. Wie sie dies tun, bliebe jedoch ihnen überlassen: mit sogenannter Objektfinanzierung, also Mitteln für Tagesstätten, Mittagstischen und Ähnlichem, oder mit Subjektfinanzierung, das heisst der Unterstützung der Eltern.
FDP bleibt bei Initiativen
Für die Vorlage waren fast alle Fraktionen und die Regierung. Die Gemeinden seien die Hauptträger der Kinderbetreuung, und die vom Gesetz vorgesehene schlanke und pragmatische Lösung lasse ihnen den nötigen Gestaltungsspielraum, hiess es. Man habe damit zudem die Lehren aus dem Volks-Nein von 2012 zu einer früheren Vorlage gezogen und die Gemeinden einbezogen.
Anders sah es die FDP. Sie hatte eine Verfassungs- und eine Gesetzesinitiative eingereicht, die bei der Betreuung von Kindern im Vorschulalter die Subjektfinanzierung anstreben, wie sie mit Betreuungsgutscheinen für Eltern möglich wäre. Dies überlasse den Eltern den Entscheid über das «wie» und «wo» und sei das Modell der Zukunft.
Die FDP blieb damit jedoch allein. Die anderen Fraktionen waren, zumindest grossmehrheitlich, gegen die Begehren und appellierten an die FDP, diese zurückzuziehen. Änderungsanträge der FDP, um Anliegen der Initiativen in die Gesetzesvorlage aufzunehmen, wurden vom Rat in der Detailberatung mit klaren Mehrheiten abgelehnt.
Auch das Angebot der FDP, bei Annahme der hauptsächlichsten Änderung die Begehren zurückzuziehen, änderte daran nichts. Formell Stellung nehmen zu den Initiativen will das Parlament bei der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs; eine vom Rat für das Geschäft eingesetzte Spezialkommission beantragt diesem die Ablehnung der Initiativen.
Strittig seit vielen Jahren
Über die familienergänzende Kinderbetreuung wird im Kanton Baselland seit 1999 diskutiert. Nach teils heftigen Debatten im Landrat scheiterte im März 2012 ein Gesetz mit 51 Prozent Nein-Stimmen an der Urne. Dieses hatte Betreuungsgutscheine und eine Übernahme von 30 Prozent der Kosten der Gemeinden durch den Kanton vorgesehen.