Baselbieter Landrat für neues Kulturförderungsgesetz

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für ein Kulturförderungsgesetz ausgesprochen. Änderungsanträge von SVP und FDP, die zumeist auf Begrenzungen in einzelnen Bereichen hinausgelaufen wären, lehnte der Rat durchwegs ab.

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für ein Kulturförderungsgesetz ausgesprochen. Änderungsanträge von SVP und FDP, die zumeist auf Begrenzungen in einzelnen Bereichen hinausgelaufen wären, lehnte der Rat durchwegs ab.

Das Gesetz als solches war im Parlament nicht bestritten. Die SVP kritisierte jedoch, dass nicht klar sei, über wieviel Geld man bei der Kulturförderung rede. Und die FDP hatte Zweifel, ob die Umsetzung wirklich kostenneutral bleibe. Die Befürworter betonten demgegenüber, das Gesetz bilde bloss den Status quo ab und basiere zudem auf dem geltenden Kulturleitbild.

SVP und FDP stellten darauf eine Reihe von Änderungsanträgen. So wollte die SVP, dass die Regierung künftig dem Landrat alle vier Jahre einen Bericht zum Kulturleitbild vorlegt und dass die Kulturförderung vom Landrat bewilligt werden muss. Zudem forderte sie die Wahl des Kulturrats durch den Landrat.

Die FDP wollte bei der Auflistung des Kulturangebots den Verlag des Kantons Basel-Landschaft streichen, die Verleihung von Kulturpreisen durch die Regierung bloss in einer «kann»-Formulierung festhalten und den Kulturrat sowie die Fachausschüsse zur Kulturförderung auf fünf Mitglieder begrenzen; vorgesehen sind im Gesetz fünf bis sieben Mitglieder.

Kantonsverlag nicht streichen

Eine längere Debatte entzündete sich dabei am Antrag zur Streichung des Kantonsverlags aus dem Gesetz. Auch die künftige Bildungsdirektorin Monica Gschwind sprach sich in diesem Sinne aus. Die FDP befand, der Verlag sei keine Kernaufgabe des Kantons, und wenn er im Gesetz stehe, sei eine spätere Überprüfung weniger leicht.

Die SP und Bildungsdirektor Urs Wüthrich entgegneten, der Verlag bestehe schon lange, gebe Heimatbücher und Lehrmittel heraus und sei gelebte Tradition. Er gebe aber nur Aufträge und drucke selbst keine Bücher. Wenn man den Verlag nun streiche, sei dies ein Signal, dass man ihn nicht mehr wolle, sagte Wüthrich.

Die CVP war zwar bereit, die Rolle des Verlags zu prüfen, dies jedoch nicht im Rahmen der Gesetzesvorlage, sondern nur mit genügend Zeit auf Basis eines allfälligen Vorstosses. Die insgesamt sechs Änderungsanträge wurden in der Folge mit jeweils klaren Mehrheiten abgelehnt. Das Gesetz selbst wird in der zweiten Lesung verabschiedet.

Lange Vorgeschichte

Das Kantonsparlament hatte schon 2009 über ein neues Kulturgesetz beraten. Die bürgerliche Ratsmehrheit legte sich damals aber quer, und ein Vorstoss forderte zuerst ein Kulturleitbild, das zwischen «ländlicher» und städtischer“ Kultur unterscheidet.

Ausserdem wollten die Kritiker eine klarere Rollenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden. In der Folge legte die Bildungsdirektion ein neues Kulturleitbild vor – das fünfte innert 25 Jahren – und erstellte das vom Landrat nun beratene Kulturförderungsgesetz.

Das neue Gesetz soll das Kulturbeitragsgesetz von 1963 ablösen. Dieses regelt Subventionen, enthält aber noch keine kulturpolitischen Vorgaben, wie sie die Kantonsverfassung seit 1984 verlangt.

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