Baselbieter Landrat gegen Strasseninitiative des VCS

Der Baselbieter Landrat ist gegen die Strasseninitiative des VCS. Er hat am Donnerstag mit 47 zu 23 beschlossen, das Volksbegehren abzulehnen und den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen. Für die Initiative machten sich lediglich SP und Grüne stark.

Der Baselbieter Landrat ist gegen die Strasseninitiative des VCS. Er hat am Donnerstag mit 47 zu 23 beschlossen, das Volksbegehren abzulehnen und den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen. Für die Initiative machten sich lediglich SP und Grüne stark.

Die formulierte Initiative «Strassen teilen – Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr» fordert mehr Platz und Sicherheit für Fussgänger und Velos sowie Priorität für den öffentlichen Verkehr. Der Baselbieter Regierung geht sie jedoch zu weit. Dem folgte nun auch der Landrat.

Der Vorstoss sei «gut gemeint, aber total misslungen», sagte die SVP. Von einer ideologisch motivierten «Anti-Strassen-Initiative», die die «Strasse kaputt machen» und den motorisierten Individualverkehr behindern wolle, sprach der FDP-Sprecher. Ähnlich äusserten sich die CVP und die BDP/GLP-Fraktion-

Die Initiative wolle lediglich Velowege ausserorts, Velostreifen innerorts oder dann Tempobeschränkungen, sagte demgegenüber die Sprecherin der Grünen. Ziel sei Sicherheit für die Schwächsten im Verkehr. Die Strasse gehöre allen, sagte zudem die SP-Sprecherin; heute dominiere auf den Hauptverkehrsachsen aber das Auto.

Die SP wollte die Vorlage nochmals an die Regierung zurückweisen, damit diese wenigstens einen Gegenvorschlag ausarbeite. Ihr Antrag wurde jedoch nur von den Grünen unterstützt und mit 48 zu 30 Stimmen abgelehnt. Danach folgte der Rat dem Regierungsantrag auf Ablehnung des Volksbegehrens.

Die Sektion beider Basel des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) hat die Initiative 2013 gleichlautend sowohl in Baselland als auch in Basel-Stadt eingereicht. Anders als im Baselbiet hat im Stadtkanton die Regierung einen Gegenvorschlag ausgearbeitet; dieser nimmt die Ziele der Initiative auf, formuliert sie aber einfacher und setzt eine längere Umsetzungsfrist.

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