Eine Mehrheit der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) des Baselbieter Landrats lehnt die Einführung von Sammelfächern auf der Sekundarstufe ab. Darüber und über die Einführung des Lehrplans 21 soll das Parlament entscheiden und nicht der Bildungsrat.
In ihren am Montag veröffentlichten Vorlagen zu den Parlamentarischen Initiativen «Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer» und «Einführung Lehrplan 21» schreibt die BKSK, die Kommissionsmehrheit sei der Meinung, nicht alle eingeleiteten Reformen verbesserten die Bildungsqualität.
Einige Reformen würden «teilweise zusätzliche Kosten auslösen und zu weit gehen». Die Mehrheit der BKSK befürchtet, dass eine Zusammenführung der Einzelfächer Geschichte, Geografie, Physik, Biologie, Chemie, Hauswirtschaft und Wirtschaftskunde in Sammelfächer «zu einer Nivellierung auf ein tieferes Bildungsniveau führt und sich langfristig Folgekosten ohne Mehrwert ergeben».
Die BKSK ist der Meinung, dass der Entscheid über die Einführung von Sammelfächern auf der Sekundarstufe in die Kompetenz des Landrates fallen soll. Der Bildungsrat könne dem Landrat entsprechend Antrag stellen. Die Kommission schlägt nun eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes vor.
Landrat soll auch über Lehrplan entscheiden
Eine Mehrheit der BKSK hält fest, gemäss der heutigen Regelung müsse der Lehrplan 21 respektive der Lehrplan der Volksschule vom Landrat genehmigt werden. Die Kommission verweist dazu auf einen Passus im Bildungsgesetz.
Um Unklarheiten zu vermeiden, beantragt die Kommission, dass die Genehmigung des Lehrplans 21 durch den Landrat im Bildungsgesetz ausdrücklich festgehalten wird.
Laut der BKSK soll der Lehrplan 21 für die Primarstufe in Kraft bleiben, auch wenn der Landrat die Einführung auf Sekundarstufe ablehnen sollte. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Lehrplan 21 auf der Primarstufe bereits auf das Schuljahr 2015/16 eingeführt wird.
Bildungsrat will Kompetenzen nicht abtreten
Der Baselbieter Bildungsrat vertritt eine ganz andere Meinung als die Mehrheit der BKSK. Gemäss Bildungsgesetz fielen einschlägige Entscheide in seine Kompetenz, hatte er im März mitgeteilt. Er will weder den Entscheid über die Einführung des Lehrplans 21 noch über die Schaffung von Sammelfächern an den Landrat abtreten.
Der Bildungsrat will den neuen Lehrplan auf der Sekundarstufe ab dem Schuljahr 2018/19 einführen. Der Lehrplan werde an die Baselbieter Verhältnisse angepasst, schrieb das Gremium im März weiter.
Der nächste Schritt liegt nun aber beim Landrat. Er wird die von der BKSK erarbeiteten Gesetzesvorlagen voraussichtlich nach den Sommerferien behandeln. Erreichen die beiden Vorlagen kein Vier-Fünftel-Mehr, so wird das Volk an der Urne den definitiven Entscheid fällen.