Der Baselbieter Landrat ist am Donnerstag auf die strittige Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Frühbereich eingetreten. Über einen Kernpunkt, die 30-prozentige Beteiligung des Kantons an den Betreuungsbeiträgen der Gemeinden, will er indes erst in der zweiten Lesung entscheiden.
Die Kantonsbeteiligung an den Beiträgen, die die Gemeinden an Erziehungsberechtigte leisten sollen, war ein Vorschlag der Justiz- und Sicherheitskommission des Rats. Sicherheitsdirektor Isaac Reber beantragte indes, wieder die alte Regierungsfassung zu übernehmen. Der Rat verschob darauf den Entscheid.
In der rund zweistündigen Debatte war das Gesetz heftig umstritten gewesen. SVP, FDP und dort vor allem Gemeindevertreter, wehrten sich gegen die Vorlage: Sie überfordere kleine Gemeinden und auferlege ihnen neue Pflichten, statt ihnen Autonomie zu belassen. Auch fänden heute alle einen Betreuungsplatz.
Dem widersprachen die Befürworter vehement. Es brauche dringend mehr Betreuungsplätze, da viele Familien nur mit zwei Einkommen durchkämen. Die Vorlage sei zudem bereits ein Kompromiss mit den Gemeinden. Reber sagte auch, nur 15 der 86 Gemeinden im Kanton hätten bisher im Betreuungsbereich noch gar nichts unternommen.
Einen Rückweisungsantrag der SVP verwarf der Rat in der Folge mit 44 zu 32 Stimmen. In der Detailberatung blieben auch Änderungsanträge von SVP und FDP mehrheitlich erfolglos.
Über die familienergänzende Kinderbetreuung wird im Baselbieter Landrat seit 1999 debattiert. Eine erste Vorlage, die neben dem Vorschul- auch den Schulbereich einschloss, hatte die Regierung wegen Opposition vor allem der Gemeinden auf zwei Vorlagen aufgeteilt; die zweite wurde am Donnerstag nicht mehr beraten.