Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Totalrevision des Energiegesetzes klar verabschiedet. Weil das Vier-Fünftel-Mehr erreicht wurde, ist für diese Gesetzesänderung kein Urnengang nötig. Vors Volk kommt indes eine umstrittene Einführung einer Energieabgabe.
In der Schlussabstimmung stellte sich der Landrat mit 80 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen hinter das revidierte Energiegesetz. Gegen die Totalrevision stimmten vereinzelte Parlamentarier der SP; Enthaltungen gab es in verschiedenen Fraktionen von links bis rechts.
Das revidierte Energiegesetz setzt vor allem auf die Energieeffizienz von Gebäuden: Die Fördermittel für Gebäudesanierungen werden verdreifacht und so das 2010 zusammen mit dem Gewerbe lancierte Baselbieter Energiepaket fortgeführt.
In den vergangenen fünf Jahren sind durch das Energiepaket Effizienz-Investitionen von rund 590 Millionen Franken ausgelöst worden. Bis 2030 sollen es gemäss Regierung weitere 2,5 Milliarden Franken werden. Erhofft wird, dass so rund 200’000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden können.
Befristete neue Zwecksteuer
Eine zur Finanzierung der Fördermassnahmen nötige Energieabgabe soll auf den Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie erhoben werden. Die Abgabe darf gemäss Gesetzestext maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Sie soll direkt bei Endverbrauchern und Liegenschaftseigentümern erhoben werden.
Da die Energieabgabe in der Vernehmlassung auf Opposition gestossen war, hatte die Regierung die ursprünglich in einer kombinierten Vorlage vorgesehenen Fördermassnahmen und die Energieabgabe getrennt. Damit stürzt bei einem Nein an der Urne nicht das gesamte Gesetz ab.
Der Landrat stellte sich derweil hinter die Energieabgabe und stimmte deren nachträglichen Aufnahme ins zuvor verabschiedete Energiegesetz mit 56 gegen 25 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Gegen die Abgabe sprach sich die SVP aus: Ob eine solche Steuer rechtlich überhaupt möglich ist, sei nicht klar. Landräte von GLP und FDP enthielten sich der Stimme.
Weil damit das für eine Gesetzesanpassung ohne Urnengang nötige Vier-Fünftel-Mehr nicht erreicht wurde, kommt die Einführung einer Energieabgabe vors Volk. Ebenfalls vors Volk muss zudem zwingend eine Änderung der Kantonsverfassung. Diese wird nötig, weil die Energieabgabe eine neue Zwecksteuer ist, die festzuschreiben ist.
Der Verfassungsänderung stimmte der Landrat mit 55 zu 24 bei 6 Enthaltungen zu. Erhoben werden soll die Energieabgabe längstens bis Ende 2030, was nach einem vom Landrat verabschiedeten Antrag der FDP explizit in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden soll.
Fracking-Verbot doch im Gesetz
Ein weiterer Schwerpunkt des revidierten Energiegesetzes ist die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone (MuKen) bei Gebäuden; diese waren von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren definiert worden. Hinzu kommen Massnahmen für die Gemeinden wie die Energieplanung.
Auf Antrag der SP nahm der Landrat in zweiter Lesung mit 51 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen zudem ein Fracking-Verbot in das Energiegesetz auf. In der ersten Lesung war dieses Verbot noch mit einer Stimme Unterschied abgelehnt worden.
Gegen ein Verbot sprach sich eine Mehrheit der FDP und der SVP aus. Sie argumentierten, dass keine konkreten Technologien im Gesetz verankert sein sollten. Befürworter hielten dagegen, dass Fracking unter anderem die Wasserversorgung gefährden könnte.
Beim Fracking wird Gestein aufgebrochen, indem mit hohem Druck eine Flüssigkeit in das Bohrloch gepumpt wird. Im Gestein lagerndes Schiefergas wird mit Hilfe von Chemikalien gelöst. Zudem kam Erdgas in dichtem Gestein erschlossen werden.