Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung ein neues Kulturförderungsgesetz verabschiedet. Dieses löst das Kulturbeitragsgesetz von 1963 ab.
Die Verabschiedung im Parlament erfolgte mit 70 zu 2 Stimmen. Da damit das Vier-Fünftel-Mehr übertroffen wurde, entfällt die sonst bei Gesetzesvorlagen obligatorische Volksabstimmung.
Die FDP, die noch in der ersten Lesung mehrere Änderungsanträge gestellt hatte, verzichtete nun auf eine Wiederholung. Die SVP forderte erneut die Wahl des Kulturrats durch den Landrat, blieb aber wie in der ersten Lesung erfolglos.
In der ersten Beratung hatten SVP und FDP Zweifel in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes geäussert. Die Befürworter betonten dagegen, das Gesetz bilde bloss den Status quo ab und basiere zudem auf dem geltenden Kulturleitbild.
Das Kantonsparlament hatte schon 2009 über ein neues Kulturgesetz beraten. Die bürgerliche Ratsmehrheit legte sich damals aber quer, und ein Vorstoss forderte zuerst ein Kulturleitbild, das zwischen «ländlicher» und städtischer“ Kultur unterscheidet. Ausserdem wollten die Kritiker eine klarere Rollenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Das nun verabschiedete Kulturförderungsgesetz war im Rat an sich nicht mehr bestritten. Anders als das alte Kulturbeitragsgesetz enthält es neben der Regelung der Subventionen auch kulturpolitischen Vorgaben, wie sie die Kantonsverfassung seit 1984 verlangt.