Der Baselbieter Landrat verlangt Anpassungen am kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz, damit dieses mit dem Gewässerschutzrecht des Bundes kompatibel ist. Auslöser für eine SP-Motion dazu war ein Kantonsgerichtsurteil zu einem Neubau der Psychiatrie Baselland.
Gestolpert war das Projekt für die Kinder- und Jugendpsychiatrie über einen Paragraphen im Raumplanungs- und Baugesetz. Dieser besagt, dass Uferschutzzonen der Gemeinden in Bauzonen, Gewässerbaulinien oder bestehende gesetzliche Abstandsvorschriften «grundsätzlich als vom Kanton ausgeschiedener Gewässerraum» im Sinne des Gewässerschutzes des Bundes gelten sollen.
Der Kanton wollte so die Bundesvorgabe umsetzen, wonach alle Kantone bis 2018 Gewässerräume ausscheiden müssen. Doch die Art und Weise, in der dies geschah, sei nicht bundesrechtskonform, befand das Kantonsgericht. Bei der generell-abstrakten Festlegung im Baselbieter Gesetz fehle die vom Bundesrecht verlangte Interessensabwägung im konkreten Fall samt dem Einbezug der Betroffenen.
Die Motion verlangt nun die entsprechenden Anpassungen. Die Regierung wollte den Vorstoss indes nur als Postulat entgegennehmen. Sie wollte die schriftliche Begründung abwarten, damit im Detail klar sei, was die gerichtlichen Anforderungen an eine bundesrechtskonforme Lösung wären. Die Regierung sei jedoch interessiert, dann die Situation raschmöglichst zu bereinigen.
Die Landratsfraktionen waren sich jedoch einig, dass nun gehandelt werden muss. Das Parlament überwies die Motion einstimmig an die Regierung.