Spitäler sollen im Kanton Baselland künftig detaillierter Auskunft über die Verwendung der Gelder Auskunft geben, die sie gemeinwirtschaftlich Leistungen (GWL) erhalten. Der Landrat hat am Donnerstag stillschweigend eine entsprechende Motion eines Grünen-Landrats an die Regierung überwiesen.
Der Vorstoss fordert, dass GWL-Erbringer durch eine geeignete Rechnungslegung und Verbuchung eine bessere Transparenz schaffen müssen. Zudem wird verlangt, dass bei einer Neu-Bewilligung von GWL in den Landratsvorlagen jeweils über die Verwendung der Mittel aus der Vorperiode Rechenschaft abgelegt wird.
Auslöser für den Vorstoss waren die Debatten zur Bewilligung der GWL für Kantonsspital, Psychiatrie und Privatspitäler im vergangenen Februar. Mehrere Fraktionen kritisierten, dass es nicht abschätzbar sei, für welche Leistungen wie viel Geld benötigt werde. Sie verlangten, dass solche Anträge künftig besser begründet werden.
Für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen, welche die Spitäler aufgrund von Gesetz, Leistungsvereinbarung oder Verträgen übernehmen, muss der Kanton aufkommen. Sie betreffen etwa die Kosten des 24-Stunden-Betriebs der Notfallstationen, die Rettungsdienste sowie die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten.