Der Baselbieter Landrat ist für ein Rotationsprinzip bei Präsidium und Vizepräsidium des Kantonsgerichts. Er hat am Donnerstag einen Vorstoss für eine entsprechende Gesetzesänderung mit 43 gegen 30 Stimmen bei 4 Enthaltungen überwiesen.
Konkret schlägt die Motion der Geschäftsleitung des Landrats vor, dass das Präsidium und das Vizepräsidium nach einem Rotationsprinzip aus dem Kreis jener Abteilungspräsidien gewählt werden, die in der Geschäftsleitung der Gerichte Einsitz haben. Die Wahl soll durch den Landrat erfolgen.
Die Geschäftsleitung reagierte mit ihrem Vorschlag auf Unsicherheiten bei vergangenen Gerichtswahlen. Bis kurz vor den Wahlen habe Zweifel an der Wählbarkeit einzelner Kandidierenden bestanden. Gesetz und Dekret zur Gerichtsorganisation würden erhebliche Mängel im Bezug auf die Wahlvoraussetzungen aufweisen.
Mit dem Rotationsprinzip soll die Wahl gemäss Geschäftsleitung auch «entpolitisiert» werden. Eine Gesetzesänderung soll bis zur nächsten Gerichts-Gesamterneuerungswahl Ende 2017 verabschiedet sein. Gegen die Überweisung der Motion sprachen sich im Parlament die SVP-Fraktion und vereinzelte Parlamentarier anderer Fraktionen aus.