Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden soll im Kanton Basel-Landschaft präziser gefasst werden. Der Landrat hat sich am Donnerstag einstimmig für eine Änderung der Verfassung ausgesprochen.
Mit der Änderung will die Regierung die Gemeindeautonomie stärken. Im Gegenzug sollen die Gemeinden zu einer verstärkten Zusammenarbeit verpflichtet werden, um Aufgaben wirksam zu erfüllen. Der Kanton soll sie dabei unterstützen. Eine Verfassungsänderung muss indes zwingen vom Volk abgesegnet werden.
Konkret sieht die Verfassungsänderung vor, dass Aufgaben gemäss Subsidiaritätsprinzip vorrangig den Gemeinden zugetragen werden. Dafür sollen diese entschädigt werden. Zugestanden werden soll den Gemeinden grösstmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit.
Abgelehnt hatte der Landrat vor zwei Wochen indes ein neues Gemeinderegionengesetz. Dieses hätte, wie in der Verfassung vorgesehen, die künftige Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden konkretisieren sollen. Kernelement wäre die Bildung von sechs Regionalkonferenzen zur Koordination der Zusammenarbeit unter den Gemeinden gewesen.
Die Vorgaben des Kantons waren bei einzelnen Gemeinden und im Landrat auf Kritik gestossen. Gemeinden würden schon jetzt zusammenarbeiten, wo es deren Meinung nach Sinn macht. Das Parlament hatte mit 41 zu 40 Stimmen Nicht-Eintreten zum Gemeinderegionengesetz beschlossen.