Baselbieter Landrat will Pendlerabzug in der Höhe des Erstklass-GA

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag für eine Beschränkung des Pendlerabzugs bei den Kantonssteuern auf den Preis eines Erstklass-Generalabonnements (GA) ausgesprochen. Er folgte damit in erster Lesung der Revision des Steuergesetzes knapp dem Antrag seiner Finanzkommission.

Pendler steigen im SBB Bahnhof in Dietikon in den Zug ein (Archiv)

(Bild: sda)

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag für eine Beschränkung des Pendlerabzugs bei den Kantonssteuern auf den Preis eines Erstklass-Generalabonnements (GA) ausgesprochen. Er folgte damit in erster Lesung der Revision des Steuergesetzes knapp dem Antrag seiner Finanzkommission.

Prinzipiell gegen eine Beschränkung des Pendlerabzugs sprachen sich im Landrat SVP und FDP aus, da dies eine Steuererhöhung sei. Die SVP machte sich dafür stark, Autopendler nicht übermässig zu belasten.

Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons seien die beiden Fraktionen jedoch kompromissbereit: Sie unterstützten eine Limite in Höhe des Erstklass-GA, welche die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Das Erstklass-GA kostet derzeit 5970 Franken.

Ein Abzug in der Höhe des GA der ersten Klasse sei eine Förderung des Luxuspendelns, monierte der Fraktionssprecher der Grünen/EVP. Es sei auch ökologisch falsch, wenn das Pendeln derart privilegiert werde. Die Fraktion sprach sich zusammen mit SP und CVP/EVP für eine tiefe Limite aus. Auch eine Beschränkung auf 3000 Franken, welche die Regierung vorgeschlagen hatte, würde die Fraktion mittragen.

Erstklassiger Steuerabzug für Pendler

Die Grünen/EVP beantragten als Kompromiss eine maximale Beschränkung des Abzuges auf die Höhe eines Zweitklass-GA, was derzeit 3655 Franken entspricht. GLP/G-U-Kreise wollten hingegen mit einem Antrag zum Regierungsvorschlag einer Beschränkung auf 3000 Franken zurückzukehren.

Der Landrat sprach sich dann zunächst mit 37 zu 23 Stimmen bei 13 Enthaltungen für eine maximale Limite auf der Höhe des Zweitklass-GA und gegen eine Deckelung bei 3000 Franken aus. In der Folge unterlag dieser Betrag jedoch mit 40 zu 42 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Vorschlag der Finanzkommission für die Erstklass-GA-Limite.

Mit den 3000 Franken hatte die Baselbieter Regierung jene Limite vorgeschlagen, die der Bund bei der direkten Bundessteuer für den Abzug von Fahrtkosten für den Arbeitsweg festgelegt hatte. Sie erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Mit einem Abzug von rund 6000 Franken lägen die Mehreinnahmen bei etwa 5 Millionen Franken.

Gegen Selbstbehalt bei Krankheitskosten

Klar sprachen sich die Landratsfraktionen derweil gegen die Einführung eines Selbstbehalts bei Krankheits- und Unfallkosten aus. Dass die Regierung diese erneut ins Spiel bringt, stiess auf wenig Verständnis.

Sympathien für das Anliegen gab es zwar von SP, Grüne/EVP und CVP/BDP. Doch auch die Befürworter waren sich einig, dass es zu früh sei, diesen Vorschlag erneut zu bringen. Der Selbstbehalt war schon Bestandteil des Entlastungspaketes 12/15 gewesen, vom Stimmvolk damals jedoch abgelehnt worden.

2013 stellte die Regierung den Selbstbehalt erneut zur Diskussion. Der Landrats trat dann jedoch gar nicht erst auf die Vorlage ein. Diesmal wollte die Regierung nun mit einem Selbstbehalt von fünf Prozent zusätzliche Einnahmen für die Kantonskasse von rund 15 Millionen Franken generieren.

Volksabstimmung möglich

Für die geplante Abschaffung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgeber sprach sich die Mehrheit der Fraktionen aus. Die Massnahme habe nicht die gewünschte Wirkung gebracht.

Die Grüne/EVP-Fraktion argumentierte indes, dass die Abschaffung zu Mindereinnahmen führen könnte. Weitere vorgeschlagene Änderungen, die das Gesetz vereinfachen oder zwingend vorzunehmen sind, waren im Landrat unbestritten.

Entscheide fallen erst in der zweiten Lesung, die für den kommenden Donnerstag traktandiert ist. Bleiben die Mehrheitsverhältnisse der ersten Lesung bestehen, könnte das Volk das letzte Wort haben, da das für eine Gesetzesänderung ohne Urnenabstimmung nötige Vierfünftel-Mehr in der Schlussabstimmung nicht erreicht werden könnte.

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