Der Baselbieter Landrat will Whistleblower in der Verwaltung besser schützen: Er hat am Donnerstag gegen den Willen der Regierung eine Motion der Grünen an die Regierung überwiesen, die eine entsprechende Gesetzesvorlage verlangt.
Die Motion wurde mit 62 zu 3 Stimmen überwiesen. Zwar habe die Regierung 2010 eine Möglichkeit geschaffen, damit Whistleblower Missstände anonym melden können, hielt der Motionär im Vorstoss fest. Es fehle aber eine gesetzliche Grundlage im Personalrecht, um die Betreffenden auch rechtlich zu schützen.
Die Regierung war dagegen der Meinung, dass Whistleblower schon durch das geltende Recht geschützt seien, auch wenn keine Bestimmung sich explizit dazu äussert. Sie verwies dabei etwa auf die Treuepflicht der Staatsangestellten, aus der sich eine Pflicht zur Meldung von Straftaten ergebe, auf die Grenzen der Schweigepflicht bei höheren Interessen oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Sprecherinnen und Sprecher quer durch die Parteien sahen dies jedoch anders. Konkrete Beispielen zeigten, dass mehr gemacht werden müsse, hiess es mehrfach. Der Motionär hatte auch auf Regelungen aus neuerer Zeit in den Kantonen St. Gallen und Genf und auf eine entsprechende Vorlage der Regierung des Nachbarkantons Basel-Stadt verwiesen.