Baselbieter Landratskommission für Initiative statt Gegenvorschlag

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats zieht die Wohneigentumsförderungsinitiative eines Komitees um alt Nationalrat Hans Rudolf Gysin dem Gegenvorschlag der Regierung vor: In ihrem am Donnerstag veröffentlichten Kommissionsbericht beantragt sie dem Landrat Zustimmung zur Initiative.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats zieht die Wohneigentumsförderungsinitiative eines Komitees um alt Nationalrat Hans Rudolf Gysin dem Gegenvorschlag der Regierung vor: In ihrem am Donnerstag veröffentlichten Kommissionsbericht beantragt sie dem Landrat Zustimmung zur Initiative.

Die Initiative zur «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» war 2012 mit über 2400 Unterschriften eingereicht worden. Sie will die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum und gemeinnützigem Wohnungsbau, – für den es im Kanton schon Beiträge gibt -, in der Verfassung gleichstellen.

Regierung auf Sparbremse

Zudem verlangt das formulierte Verfassungsbegehren Förderanreize – so zur Bildung gebundener Sparrücklagen – und bezieht Energiesparen, Raumplanung und altersgerechtes Wohnen mit ein. Lanciert worden war es nur Monate nach dem zweifachen Nein von Volk und Ständen zu Bausparinitiativen, von denen sich eine am Modell von Baselland orientiert hatte.

Die Regierung legte in der Folge den Entwurf für einen Gegenvorschlag vor, der einen Teil der Forderung der Initiative übernimmt. Dies gilt insbesondere für die gleichberechtigte Verankerung der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum und gemeinnützigem Wohnungsbau.

Verzichten wollte die Regierung aber auf jene Passagen, die zu einem Mehraufwand des Kantons führen würden. Sie befürchtet bei den Energiespar- und Umweltschutzforderungen Doppelspurigkeiten zum Baselbieter Energiepaket und einen Widerspruch zur Wohnbaupolitik, die auf die Unterstützung von Personen statt auf Objekthilfe zielt.

Kommission: «wenig beherzt»

Anders die Kommission: Laut dem Bericht kritisierte sie bei ihren Beratungen insgesamt «das wenig beherzte Vorgehen der Regierung in Sachen Wohnbauförderung, das sich in einem uninspirierten Gegenvorschlag niederschlägt». Als nicht nachvollziehbar sei insbesondere der Verzicht auf die Verankerung von Energie- und Umweltschutzmassnahmen gewertet worden.

Moniert worden sei ebenso das Fehlen eines Anreizsystems für gemeinnützigen Wohnungsbau auf Verfassungsebene. Nebst anderem mehrheitlich nicht geteilt habe die Kommission zudem die Befürchtung der Regierung, der bestehende Wohnbauförderungsfonds könnte mit der Unterstützung energetischer Sanierungen innert weniger Jahre aufgezehrt sein.

Gemäss dem Bericht lehnte die Kommission den Gegenvorschlag der Regierung einstimmig ab, sprach sich aber deutlich für die Unterstützung der Initiative aus. Den Antrag auf Zustimmung beschloss sie mit neun Stimmen ohne Gegenstimme und bei zwei Enthaltungen.

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