Das Baselbieter Kantonsparlament will klare gesetzliche Regeln, um künftig religiösen Konflikten wie der Handschlag-Verweigerung an einer Schule in Therwil BL entgegenwirken zu können. Der Landrat hat am Donnerstag drei von vier Vorstössen zur religiösen Sonderregelungen an Schulen an die Regierung überwiesen.
Eine mit 45 zu 30 Stimmen überwiesene Motion der FDP verlangt von der Regierung eine Vorlage zur Änderung der Kantonsverfassung. Festgeschrieben werden soll, dass weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorschriften nicht vor der Erfüllung von bürgerlichen Pflichten entbinden.
Eine in ein Postulat umgewandelte Motion aus CVP-Kreisen will die Prüfung einer gesetzlichen Grundlage, welche Sonderregelungen aufgrund religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen, die den gesellschaftlichen Grundwerten widersprechen, verhindert. Zudem sollen Sanktionsmassnahmen festgelegt werden.
Eine in ein Postulat umgewandelte Motion der FDP verlangt im Weiteren die Prüfung einer Änderung des Bildungsgesetzes, die vom regulären Schulbetrieb abweichende Sonderregelungen nur in Einzelfällen zulassen soll. Diese müssten zudem mit einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage begründet werden können.
Abgelehnt hat das Parlament mit 45 zu 28 Stimmen bei 1 Enthaltung indes die Überweisung einer Motion der SVP. Diese wollte mit einer Änderung des Bildungsgesetzes an den Schulen sämtlichen Sonderregelungen aus religiösen oder politisch-weltanschaulichen Überzeugungen verbieten.
Gegen Missbrauch der Religionsfreiheit
Wer hier lebt, müsse sich unseren Gepflogenheiten anpassen, begründete der CVP-Parlamentarier seinen Vorstoss. Integration sei eine Bringschuld.
Wer sich nicht der Gesellschaftsordnung unterstelle, dürfe keinen Grundrechtsschutz geniessen, hiess es seitens FDP. Im konkreten Fall gehe es um ein Mittel gegen die Ausgrenzung der Frau aus der Schule und des öffentliche Raums. Die Verweigerung eines Handschlags sei ein Missbrauch der Religionsfreiheit.
Ähnlich argumentierte auch die SVP. Die patriarchalische Gesellschaft sei überwunden. Das Parlament müsse hier ein klares Zeichen setzen.
Die SP sprach sich für gleiche Rechte für alle Schüler und eine klare Regelung aus. Die Fraktion lehnte indes vorgeschlagene Gesetzesänderungen ab, da die nötigen Grundlagen für die Handhabung solcher Fälle bereits bestehen würden. Einzig die als Postulat umgewandelte Motion der CVP unterstütze die SP.
Die Grünen/EVP-Fraktion sprach sich ebenfalls für mehr Klarheit aus, damit es mehr Sicherheit für Schulleitungen gibt, weshalb die Fraktion den Vorstoss der CVP unterstütze. Respekt müsse indes nicht unbedingt über einen Händedruck gezeigt werden. Eine Regelung in der Kantonsverfassung erachte die Fraktion zudem als unnötig.
Bildungsdirektorin will «glasklare Vorschriften»
Bildungsdirektorin Monica Gschwind stellte eine Gesetzesvorlage mit «glasklaren Vorschriften» in Aussicht. Der Entwurf für eine Änderung des Bildungsgesetzes soll im November in die Vernehmlassung gehen. Sie wolle gleiche Regeln für alle und dabei auch den Handschlag durchsetzen.
Schulleitungen sollen einschlägige Vorfälle zudem künftig auch dem Amt für Migration melden können. Dies sei bislang nicht möglich, sagte Gschwind weiter.
Die Regierung hatte sich zuvor gegen einzelne Forderungen der Vorstösse gestellt. Die vorgeschlagenen Änderungen würden teilweise der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Bundesverfassung widersprechen. Die Verfassung zähle zudem die Voraussetzungen auf, um ein Grundrecht einzuschränken.
«Fall Therwil» als Auslöser
Auslöser der Vorstösse war ein Fall an der Sekundarschule Therwil. Die Schulleitung hatte zwei muslimische Schüler zeitweise von der Handschlagpflicht dispensiert.
Ein Gutachten der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion taxierte die Handschlag-Verpflichtung dann aber als zulässig und verhältnismässig, worauf der Dispens aufgehoben wurde. Der Schulrat hatte Mitte September eine Beschwerde der Schüler abgewiesen.
Der Fall, der auch Jugendanwaltschaft, Kantonspolizei und Amt für Migration beschäftigte, hatte Anfang April über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Das kantonale Bildungsgesetz sieht für solche Fälle Sanktionen vor von Ermahnungen an Erziehungsberechtigte bis hin zu Bussen bis 5000 Franken.