Die Baselbieter Regierung ist gegen zwei Initiativen, mit denen die Liga der Baselbieter Steuerzahler Änderungen beim Staatspersonal verlangt. Zum Teil sind die Forderungen aus Sicht der Regierung schon umgesetzt, zum Teil lehnt sie diese aus sachlichen Gründen ab, wie aus Mitteilungen vom Mittwoch hervorgeht.
Die bei der Wirtschaftskammer Baselland angesiedelte Liga hatte die formulierte Gesetzesinitiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» 2012 eingereicht. Das Begehren forderte eine Reihe von Änderungen im Personalwesen des Kantons sowie kurzfristige Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushalts.
Der Landrat erklärte in der Folge das Begehren aber für nur teilweise gültig. Ein Rechtsgutachten hatte Forderungen der Initiative zur Lohnentwicklung und Haushaltsentlastung als verfassungswidrig erachtet, da Besoldungen, Pensionen und Ruhegehälter vom Parlament abschliessend geregelt würden.
Schon umgesetzt oder kaum möglich
Im rechtsgültigen Teil fordern die Initianten möglichst effiziente und flexible Verwaltungsstrukturen, die sinngemässe Übernahme des Obligationenrechts bei Kündigungen, die Aufhebung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung bei unrechtmässigen Kündigungen, mehr Möglichkeiten für Abgangsentschädigungen und die Streichung der geltenden Abfindungsregelung.
Die Regierung macht demgegenüber geltend, der Landrat habe 2012 wegen der Rechtssicherheit auf der abschliessenden Aufzählung der Kündigungsgründe beharrt. Aber auch wenn das Obligationenrecht übernommen würde, müsse der Kanton aufgrund allgemeiner Verfassungsprinzipien an einem sachlichen Kündigungsgrund festhalten.
Die übrigen Anliegen des Begehrens sind mit der Überarbeitung verschiedener Regelungen bereits umgesetzt worden, wie die Regierung weiter festhält. Sie beantragt daher dem Landrat, die Initiative abzulehnen. Dasselbe gilt für die Verfassungsinitiative «für eine vernünftige staatliche Personalpolitik» der Steuerzahler-Liga.
Grosser Aufwand und mehr Kosten
Diese Initiative hatte die Liga nach der Teilungültigerklärung ihres ersten Begehrens 2013 eingereicht. Die Initiative will die Lohnentwicklung beim Staatspersonal auf die Teuerung gemäss Landesindex beschränken, und dem Landrat soll die Zuständigkeit für Besoldung, Pensionen und Ruhegehälter entzogen werden.
Dass die Personalpolitik des Kantons einen effizienten und flexiblen Personaleinsatz sichern soll, sei schon zuvor auf Gesetzesstufe verankert worden, hält die Regierung dazu fest. Die Besoldung sei zudem bei der Erarbeitung der Kantonsverfassung bewusst in die Hände des Parlaments gelegt worden.
Denn sonst entstünde eine unterschiedliche Behandlung gegenüber den gebundenen Sachkosten mit grosser Unsicherheit beim Budgetieren. Ausserdem seien die Forderungen der Initiative zur Lohnentwicklung begrifflich unklar. Sollten sie aber auf den jährlichen Erfahrungsstufenanstieg abzielen, stünde das Lohnsystem als Ganzes in Frage; eine Revision führte jedoch zu hohem Aufwand und Kosten.