Die Baselbieter Regierung ist gegen die vom Bund vorgeschlagene Änderung des Gentechnikgesetzes. Die Aufteilung des Kantons in Gebiete mit und ohne gentechnische veränderte Organismen (GVO) ist aus Sicht der Exekutive «nicht denkbar», wie sie am Dienstag mitteilte.
Nach den Vorstellungen des Bundes sollen nach Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 gentechnisch veränderte und konventionelle Agrarkulturen nebeneinander Platz haben. Die vorgeschlagenen kleinräumigen Koexistenzregelungen führen jedoch für die Landwirtschaft und die Kantone zu erheblichen Zusatzkosten, gibt die Baselbieter Regierung in ihrer Vernehmlassung zu bedenken.
Die Baselbieter Regierung ist grundsätzlich gegen die geplante Gesetzesänderung, weil ihrer Ansicht nach nicht nur der Kanton, sondern die ganze Schweiz GVO-frei bleiben müssen. Einerseits sei die GVO-Produktion für die Landwirtschaft nicht wirtschaftlich, anderseits könne die «Verschleppung» von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht ausgeschlossen werden.
Schliesslich bedroht die GVO-Produktion aus Sicht der Baselbieter Regierung die biologische Landwirtschaft existenziell. Zudem wolle die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten gar keine GVO-Nahrungsmittel.