Die Baselbieter Regierung hat einen Beschluss der Gemeindeversammlung von Therwil aufgehoben. Diese wollte einen Wasserrappen für weltweite Wasserhilfsprojekte einführen. Eine Beschwerdeführer machte jedoch geltend, dass dafür eine Rechtsgrundlage fehle.
Die Therwiler Gemeindeversammlung hatte am 11. Dezember 2013 beschlossen, die Wasserkasse mit einem Beitrag zur weltweiten Unterstützung nachhaltiger Projekte für sauberes Trinkwasser zu belasten. Der Beitrag hätte pro Kubikmeter verbrauchten Wassers einen Rappen betragen sollen.
Die Regierung gab jedoch dem Beschwerdeführer Recht, wie sie am Dienstag mitteilte. Denn aufgrund der kantonalen Wasserversorgungsgesetzgebung dürften Gelder von Wasserkassen der Gemeinden nur zweckgebunden – das heisst, nur für kommunale Wasserversorgungsprojekte – verwendet werden.
Der angefochtene Beschluss der Gemeindeversammlung von Therwil verletzt laut der Regierung diesen Grundsatz. Sie habe ihn daher aufheben müssen.