Baselbieter Regierung lässt Rechtsprofessor Rückforderung prüfen

In der Baselbieter Honorar-Affäre hat die Regierung am Dienstag den emeritierten Rechtsprofessor Enrico Riva damit beauftragt, allfällige Rückforderungsansprüche des Kantons zu prüfen. Basis sei der Bericht der Finanzkontrolle, teilte sie am Dienstag mit.

Rechtsprofessor Enrica Riva prüft, ob aktuelle und frühere Baselbieter Regierungsräte Geld zurückzahlen müssen. (Bild: zVg)

In der Baselbieter Honorar-Affäre hat die Regierung am Dienstag den emeritierten Rechtsprofessor Enrico Riva damit beauftragt, allfällige Rückforderungsansprüche des Kantons zu prüfen. Basis sei der Bericht der Finanzkontrolle, teilte sie am Dienstag mit.

Die Baselbieter Regierung hat entschieden, wer die Honorar-Affäre unter die Lupe nehmen soll. Die Wahl ist auf den emeritierten Rechtsprofessor Enrico Riva gefallen.

Gemäss einem Ende 2013 publizierten Bericht der Finanzkontrolle dürften dem Kanton seit 2008 wegen unkorrekter Abrechnungen von Mandatshonoraren durch Regierungsmitglieder und Staatsangestellte mindestens 320’000 Franken entgangen sein. Es geht dabei um Entschädigungszahlungen von Unternehmen und Institutionen, an denen der Kanton Baselland beteiligt ist.

Rechtsprofessor Enrica Riva prüft, ob aktuelle und frühere Baselbieter Regierungsräte Geld zurückzahlen müssen.

Rechtsprofessor Enrica Riva prüft, ob aktuelle und frühere Baselbieter Regierungsräte Geld zurückzahlen müssen. (Bild: zVg)

Rechtsprofessor Enrico Riva, der an der Uni Basel gelehrt hat, soll nun im Auftrag der Regierung die Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen prüfen. Für allfällige Rückforderungen solle er kantonales Recht, Bundesgerichtspraxis sowie Gepflogenheiten vergleichbarer Kantone berücksichtigen.

Bereits im Dezember hatte die Regierung vorsorglich Strafanzeige eingereicht, um abzuklären, ob allenfalls strafrechtliche Tatbestände vorliegen. Es gelte jedoch die Unschuldsvermutung, hielt sie damals fest.

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