Baselbieter Regierung legt totalrevidiertes Energiegesetz vor

Die Baselbieter Regierung hat am Mittwoch den Entwurf für eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes vorgelegt. Diese stützt sich auf die Energiestrategie 2012 der Regierung, welche vor allem auf eine Förderung der Energieeffizienz setzt. Erhoben werden soll auch eine kantonale Energieabgabe.

Die Baselbieter Regierung hat am Mittwoch den Entwurf für eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes vorgelegt. Diese stützt sich auf die Energiestrategie 2012 der Regierung, welche vor allem auf eine Förderung der Energieeffizienz setzt. Erhoben werden soll auch eine kantonale Energieabgabe.

Ausser bei der Energieeffizienz setzt das Gesetz einen weiteren Schwerpunkt bei der Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone bei Gebäuden, wie die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) mitteilte. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren definiert worden.

Im Gemeindebereich sieht das revidierte Energiegesetz etwa die Energieplanung oder die Möglichkeit der Anschlusspflicht an Wärmeverbünde vor. Eingeführt werden soll zudem auch ein Grossverbrauchermodell, gemäss welchem Zielvereinbarungen zwischen Kanton und Unternehmen abgeschlossen werden können.

Urnengang über Energieabgabe

Verdreifacht werden sollen, wie schon mit der Energiestrategie im vergangenen Dezember angekündigt, die Mittel für das 2010 zusammen mit dem Gewerbe lancierte Baselbieter Energiepaket für Energieeffizienz am Bau. Finanziert werden sollen die Förderbeiträge über eine neue kantonale Energieabgabe.

Die Einführung der Zwecksteuer setzt indes eine Verfassungsänderung voraus, weshalb auch eine Volksabstimmung nötig sein wird. Vom Ausbau des Energiepakets profitierte derweil auch die Wirtschaft, da auch die Investitionen verdreifacht würden. Die BUD geht von jährlich rund 450 Millionen Franken an Investitionen im Kanton aus.

Das neue Energiegesetz sei «ein wesentlicher Schritt in Richtung Energiewende», hält die Direktion in der Mitteilung fest. Die Revision erfolgte, nachdem der Landrat 2012 auf dieser bestanden und gegen den Willen der Regierung einen entsprechenden Vorstoss überwiesen hatte. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1992.

Inkraftsetzung per Anfang 2016

Die Vernehmlassung zum totalrevidierten Energiegesetz dauert von Mittwoch bis zum 31. Oktober. In Kraft treten könnte das neue Gesetz gemäss BUD auf den 1. Januar 2016.

www.bl.ch/vernehmlassung

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