Baselbieter Regierung lehnt Ausgleichsinitiative der Gemeinden ab

Die Baselbieter Regierung will keinen Systemwechsel beim Sozialhilfekosten-Ausgleich: Sie lehnt die Ausgleichsinitiative der Gemeinden ab und schlägt stattdessen eine Entlastung über den Härtebeitrag vor. Sie anerkennt Probleme einzelner Gemeinden, warnt aber vor «Fehlanreizen».

Die Baselbieter Regierung will keinen Systemwechsel beim Sozialhilfekosten-Ausgleich: Sie lehnt die Ausgleichsinitiative der Gemeinden ab und schlägt stattdessen eine Entlastung über den Härtebeitrag vor. Sie anerkennt Probleme einzelner Gemeinden, warnt aber vor «Fehlanreizen».

Mit der im März 2016 eingereichten unformulierten Initiative wollen elf Baselbieter Gemeinden die Sozialhilfekosten im Kanton besser verteilen. Ihre Initiative, die auf das Finanzausgleichsgesetz zielt, fordert für 70 Prozent der Nettokosten einen Pool. Speisen sollen diesen alle Gemeinden entsprechend der Einwohnerzahl.

Die restlichen 30 Prozent zulasten der Wohnsitzgemeinden sollen die kommunale Steuerung erhalten. Bei diesem geforderten Modell ist der Kanton nicht beteiligt. Damit ist die Regierung nicht einverstanden und hat ihre eigenen Vorschläge nun in eine Anhörung gegeben, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Ländliche Gemeinden unter Druck

Die Regierung warnt, mit «nur 30 Prozent» Wohnortkostenanteil «könnte bei den Gemeinden das Kostenbewusstsein sinken». Zudem entstünden administrative Mehrkosten. Sie schlägt deshalb als Alternative Verbesserungen beim Härtebeitrag vor. Dazu will sie nur die Verordnung anpassen – in eigener Kompetenz.

Die Sozialhilfekosten seien zwar «für einzelne Gemeinden eine Belastung», räumt die Regierung ein. Doch sie wolle nicht gleich das ganze System umkrempeln, weil «das Lastenabgeltungssystem für einige Gemeinden nicht in gewünschtem Ausmass funktioniert».

Die Initiative eingereicht hatten die Gemeinden Diepflingen, Grellingen, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Laufen, Liesberg, Liestal, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg. Für das Zustandekommen einer Gemeindeinitiative braucht es die Zustimmung von fünf Einwohnergemeinden.

Die Gemeinden hatten argumentiert, dass ihre Sozialhilfekosten trotz zahlreicher Anstrengungen zur Integration von Bezügerinnen und -Bezügern laufend stiegen – teils bis über das Doppelte des kantonalen Durchschnitts. Damit könnten mehrere Gemeinden ihre Budgets nicht mehr ausgeglichen gestalten.

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