Der Bundesrat sagt Medikamentenfälschern den Kampf an. Gegen sie soll in Zukunft verdeckt ermittelt werden können. Zudem sollen auf Medikamentenschachteln Sicherheitsmerkmale angebracht werden können, um sie wie Banknoten vor Fälschung zu schützen.
Diese Vorschläge macht der Bundesrat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Medicrime-Konvention des Europarats. Die Schweiz erfüllt deren Anforderung schon weitgehend, doch sind punktuelle Gesetzesanpassungen nötig. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu am Mittwoch ans Parlament überwiesen.
Verdeckte Ermittlungen
Verbessert werden soll der Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen. Im Internationalen Austausch würde das Schweizerische Heilmittelinstitut als Kontaktstelle fungieren. Dieses und die Zollverwaltung können in Zukunft Observationen oder die geheime Überwachung von Lieferungen anordnen. Komplexere Fälle werden von der Bundesanwaltschaft geführt.
Mit der Rechtsgrundlage für das Anbringen von Sicherheitsmerkmalen hätte die Schweiz eine den EU-Vorschriften entsprechende Regelung. Diese soll eine Identifikation ermöglichen und so verhindern, dass Fälschungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten in die legale Lieferkette eingeschleust werden können. Für die Hersteller ist das Anbringen von Sicherheitsmerkmalen freiwillig.
Der Bundesrat will auch die Einfuhr von Arzneimitteln durch Private beschränken. Dafür ist aber keine Gesetzesänderung notwendig. Nach Angaben des Bundesrats reicht dafür eine Anpassung der Verordnung. Den Anforderungen des Opferschutzes genügt das Schweizer Recht schon heute.
Grosser Markt
Gemäss Weltgesundheitsorganisation WHO machen gefälschte Medikamente in industrialisierten Ländern nur etwa 1 Prozent des Marktes aus. In einigen Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas ist es aber fast ein Drittel.
Gravierend ist die Situation im Internet-Handel: Eine Studie von 2008 ergab, dass von hundert untersuchten Online-Apotheken fast alle illegal tätig und 60 Prozent der gelieferten Medikamente gefälscht waren. Manche Fälschungen sind gemäss Botschaft wegen ihres Inhalts gesundheitsgefährdend, andere stellen eine Gefahr für Patientinnen und Patienten dar, weil sie wirkungslos sind.
Die Medicrime-Konvention des Europarates ist das erste internationale Übereinkommen mit dem Ziel, den illegalen Handel mit Heilmitteln zu unterbinden. Die Schweiz hat die Konvention am 28. Oktober 2011 unterzeichnet. Diese ist Anfang 2016 in Kraft getreten.