Die Baselbieter Regierung lehnt sämtliche Budgetanträge aus dem Landrat ab, beantragt dem Parlament aber gleichzeitig selbst Änderungen am Voranschlag. Unter dem Strich rechnet die Exekutive im Budget 2017 nun statt mit schwarzen Zahlen mit einem Defizit von 18,9 Millionen Franken.
Dass aus dem vorgesehenen Überschuss von 6,2 Millionen Franken nichts wird, zeigte sich Ende September schon einen Tag nach der Präsentation des Budgets 2017: Der Landrat fällte zwei Entscheide, die den Voranschlag um 20 Millionen Franken verschlechterten.
Am Mittwoch präsentierte die Regierung aufgrund neuer Erkenntnisse fünf weitere Anträge, die das Budget mit zusätzlichen fünf Millionen Franken belasten. So soll das Parlament für die Reorganisation der Polizei 430’000 Franken bewilligen.
Weitere 4,4 Millionen Franken beantragt die Regierung für die Aufstockung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) an das Kantonsspital und die Psychiatrie. Die bisher geplante substanzielle Kürzung der GWL würde einen Leistungsabbau erfordern, der aus Versorgungssicht nicht erwünscht sei, hält die Regierung fest.
Eine «substanzielle und nachhaltige Senkung» der GWL soll nun bei der geplanten Fusion von Kantonsspital Baselland und Unispital Basel umgesetzt werden. Hauptbrocken der Budgetverschlechterung sind der vom Landrat bereits beschlossene Verzicht auf einen Selbstbehalt beim Abzug für Krankheitskosten sowie die Begrenzung des Steuerabzugs für Fahrkosten auf 6000 Franken.
Vom Landrat waren insgesamt 14 Budgetanträge eingereicht worden. Diese lehnt der Regierungsrat samt und sonders ab. Er wolle keine Erhöhung des Aufwandes, hält er in der Mitteilung fest Die Beratung des Voranschlags 2017 ist im Landrat für den 13. und 14. Dezember terminiert.