In der Frage der Meldepflicht von Ärzten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden muss die Baselbieter Regierung nochmals über die Bücher: Der Landrat hat am Donnerstag eine Vorlage zur Neuregelung des Bereichs an die Regierung zurückgewiesen.
Die Rückweisung erfolgte mit 45 zu 32 Stimmen bei einer Enthaltung. Grund war ein Missbehagen gegenüber der vorgesehenen Ausweitung der Meldepflicht. Den Rückweisungsantrag brachte die SP ein: Sie wollte den Miteinbezug der ebenfalls hängigen Revision der fürsorgerischen Unterbringung und die Klärung dessen, was eigentlich Ziel der Neuregelungen sein soll.
Dem schloss sich namentlich auch die FDP an. Dass man angesichts all der Fragen die Sache besser nochmals anschaue, meinten zudem die Mehrheiten bei CVP/EVP und Grünen. Derweil wehrten sich die SVP und ihr Gesundheitsdirektor Thomas Weber erfolglos für die Vorlage, die von der vorberatenden Landratskommission einstimmig gutgeheissen worden war.