Baselbieter Stimmberechtigte sollen dereinst ihre Stimme auch online abgeben können: Die Regierung hat dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung zuhanden des Landrats verabschiedet. Wegen hoher Kosten und offener Fragen eilt ihr die Einführung indes nicht.
Die Rechtsgrundlage für das «Vote électronique» soll im kantonalen Gesetz über die politischen Rechte geschaffen werden. Auf Bundesebene wird das Prozedere seit dem Jahr 2000 entwickelt; die landesweite Rechtsgrundlage besteht seit 2002. Mehrere Kantone machten erste Versuche, darunter Basel-Stadt; weitere Versuche folgen.
Auslöser der Baselbieter Gesetzesänderung ist eine CVP-Motion, die der Landrat 2011 überweisen hatte. Laut Vernehmlassungsvorlage ist der Grossteil der Stellungnahmen grundsätzlich positiv ausgefallen. Dagegen waren FDP, Handelskammer und einzelne kleine Gemeinden.
Derzeit lehnt die Baselbieter Regierung mit Verweis auf Kosten bei E-Voting-Versuchen im Aargau sowie auf die nötige Harmonisierung von elektronischen Stimm- und Personenregistern eigene Versuche ab. Sie beobachte die Entwicklung und werde die Einführung prüfen, sobald die Kosten jenen traditioneller Stimmabgabe entsprechen.
Die Regierung lehnt im Weiteren die Einführung einer Wahlpflicht etwa nach Schaffhauser Vorbild ab, wie sie in einem SP-Postulat angeregt worden war – eine solch grundlegende Änderung fände kaum eine Mehrheit. Sie sei «weder zweckmässig noch angemessen», um die Wahlbeteiligung zu steigern.