Baselbieter Regierung verlangt von Expats keine Deutschkurse mehr

Hochqualifizierte ausländische Mitarbeitende von Unternehmen in der Region Basel werden im Baselbiet künftig nicht mehr zum Besuch von Deutschkursen verpflichtet. Der Kanton verzichtet neuerdings bei den sogenannten Expats auf Integrationsvereinbarungen.

Hochqualifizierte ausländische Mitarbeitende von Unternehmen in der Region Basel werden im Baselbiet künftig nicht mehr zum Besuch von Deutschkursen verpflichtet. Der Kanton verzichtet neuerdings bei den sogenannten Expats auf Integrationsvereinbarungen.

Expats aus Drittstaaten, die voraussichtlich länger als zwei Jahre im Baselbiet wohnen, erhalten statt einer Integrationsverpflichtung nur noch eine Integrationsempfehlung. Diese Praxisänderung ist bereits seit dem 1. Juli in Kraft, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

Standortnachteile vermieden

Mit der neuen Regelung sollen mögliche Standortnachteile für die Wirtschaft vermieden werden, die auf hochqualifizierte Personen aus Drittstaaten angewiesen seien, hält die Regierung in ihrer Antwort auf einen FDP-Vorstoss aus dem Landrat fest. Diese Lösung habe sich offensichtlich auch in Nachbarkantonen bewährt.

Grundsätzlich vertritt die Baselbieter Regierung die Ansicht, dass der Spracherwerb für eine erfolgreiche Integration zentral ist. Bei den Expats sei jedoch die berufliche Integration bereits gegeben, und das Risiko, dereinst von der öffentlichen Sozialhilfe abhängig zu werden, könne bei ihnen „weitgehend ausgeschlossen“ werden.

Die voraussichtliche Aufenthaltsdauer von Expats wird vom Amt für Migration bei den Erstinformationsgespräch geklärt, die für alle neu ins Baselbiet gezogen Ausländerinnen und Ausländer durchgeführt werden. Expats, die weniger als zwei Jahre im Baselbiet zu wohnen gedenken, waren schon bisher von Integrationsvereinbarungen ausgenommen.

Laut Sicherheitsdirektor Isaac Reber trägt die neue Regelung dem Umstand Rechnung, dass Expats in der Regel nur für beschränkte Zeit in der Schweiz leben. Falls sie eine Niederlassungsbewilligung oder sich einbürgern lassen wollen, gälten für sie die gleichen Regeln wie für die übrigen Ausländer.

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