Die Sozialhilfe-Grundbedarfs-Leistung soll im Baselbiet gesenkt werden – und zwar auf das Niveau, das die SKOS vorgibt. Dies schlägt die Regierung im Zuge einer Gesetzesrevision vor. Sie rechnet mit Einsparungen in der Höhe von zirka sechs Millionen Franken.
Anlass für die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes seien Wünsche von Gemeinden sowie jüngere Rechtssprechung im Kanton und vom Bundesgericht, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Dabei sollten auch Gesetzeslücken geschlossen und politische Vorstösse umgesetzt werden.
Wegen steigender Fallzahlen und Summen schlägt die Regierung eine Reduktion des Grundbedarfs von bisher 1077 Franken im Monat auf den Ansatz der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) von 986 Franken vor. Finanzdirektor Anton Lauber schätzt die Einsparung für die Gemeinden damit grob auf fünf bis sechs Millionen Franken im Jahr. Diese Frage ist derzeit bei den Gemeinden in einer Anhörung.
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Andere Baselbieter Gemeinden planen einen Austritt aus der SKOS oder sind bereits ausgetreten.