Baselbieter Regierung will Kosten in Pflegeheimen drücken

Um die Kosten in den Pflegeheimen zu dämpfen, will die Baselbieter Regierung den Druck auf die Gemeinden erhöhen. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) soll eine Obergrenze eingeführt werden, wozu die Regierung eine Teilrevision des EL-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt hat.

Um die Kosten in den Pflegeheimen zu dämpfen, will die Baselbieter Regierung den Druck auf die Gemeinden erhöhen. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) soll eine Obergrenze eingeführt werden, wozu die Regierung eine Teilrevision des EL-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt hat.

Konkret will die Regierung die EL für Pflegeheimbewohnende, welche die 86 Gemeinden nach Einwohnerzahl solidarisch finanzieren, auf einen bestimmten Betrag pro Tag begrenzen, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Mehrkosten sollen die einzelnen Niederlassungsgemeinden der Heimbewohnenden tragen.

Aufgrund dieser Änderung müsste diejenige Gemeinde die Kosten tragen, welche auch die Verantwortung für den Fall hat. Damit steige der Druck auf die Gemeinden, kostendämpfend auf ihre Pflegeheime einzuwirken und bessere Leistungsvereinbarungen auszuhandeln, hiess es weiter.

Zweithöchste Kosten der Schweiz

Die Pflegeheimtarife im Kanton Basel-Landschaft sind laut Vorlage national betrachtet hinter Genf die zweithöchsten. Im vergangenen Jahr betrugen die Kosten für ein Einzelzimmer ohne separaten Pflegebedarf im günstigen Baselbieter Pflegeheim 116 Franken, im teuersten 170 Franken pro Tag. Eine beachtliche Bandbreite habe es auch bei den Betreuungstaxen gegeben.

Wie hoch die Kosteneinsparungen durch die Neuregelung sein werden, lasse sich indes nur schwer abschätzen. Dies hänge auch davon ab, wie stark die Gemeinden die Steuerung künftig wahrnehmen.

Eine EL-Obergrenze könnte die Regierung bereits heute festlegen. Nun soll das Gesetz jedoch dahingehend geändert werden, dass sie diese zwingend festlegen muss. Um die Höhe der Obergrenze zu bestimmen, will die Regierung mit den Gemeinden zusammenarbeiten.

Erst am 26. Januar hatte der Baselbieter Landrat eine Teilrevision des EL-Gesetzes verabschiedet: Rückwirkend auf den 1. Januar 2016 bezahlen die Baselbieter Gemeinden neu die altersbedingten und der Kanton die invaliditätsbedingten EL. Da der von den Gemeinden zu tragende Anteil höher ist als bisher, entschädigt sie der Kanton künftig mit jährlich 14,3 Millionen Franken im Jahr.

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