Für den Unterhalt der Baselbieter Kantonsstrassen will die Regierung von der Jahres- zur Vierjahresbudgetierung wechseln. Diese von der Geschäftsprüfungskommission des Landrats empfohlene Massnahme soll die Wirtschaftlichkeit steigern, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Für das erste Vierjahresbudget beantragt die Regierung dem Landrat zwei Verpflichtungskredite. 116 Mio. Fr. sind für die Werterhaltung der Kantonsstrassen (Instandsetzung und Korrektion) vorgesehen. Dazu kommen 36 Mio. Fr. für den baulichen und betrieblichen Unterhalt. Nicht eingeschlossen sind in diesen Krediten die Hochleistungsstrassen.
Die Regierung beurteilt den Wechsel zum Vierjahresbudget in ihrer Mitteilung als «sehr sinnvoll». Weil das Tiefbauamt dadurch mehr terminliche Freiheit erhält, wird insbesondere bei den Projekten, die dem Werterhalt dienen, ein Effizienzgewinn von 3,5 bis 7 Prozent oder 4 bis 8 Mio. Fr. erwartet.
Dadurch könne der heutige Rückstand im Werterhalt der Kantonsstrassen ohne zusätzliche Mittel längerfristig zumindest zu einem kleinen Teil abgebaut werden. Der Rückstand wird in der Mitteilung auf 150 Mio. Fr. beziffert.